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Kein Streik bei der AKN

AKN einigt sich mit der GDL im Tarifkonflikt

Foto: pm

Kaltenkirchen (pm)-  Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hat noch-mals zu einem bundesweiten Streik aufgerufen, der vom 24. Januar, 2:00 Uhr, bis zum

29. Januar, 18:00 Uhr, geplant ist. Nach dem erfolgreichen Abschluss intensiver Tarif-Verhandlungen in der letzten Woche ist die AKN von neuen Streiks nicht betroffen.

Dabei kann es jedoch zu Ausfällen zwischen Neumünster und Neumünster Süd kommen, ab-hängig von der Verfügbarkeit des Stellwerks der Deutschen Bahn während des Streiks. Als Alter-native empfehlen wir den Fahrgästen den Stadtbus.

Die Hauptpunkte der Vereinbarung zwischen der AKN und der GDL umfassen:

                    eine zweistufige Erhörung der Entgelte: ab 01. Januar 2024 erfolgt eine Erhöhung um 240 € pro Monat, ab dem 01. August 2024 eine weitere Erhöhung um 180 € pro Monat. Er-gänzend werden auch die Zulagen für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit um jeweils fünf Prozent erhöht.

 

                    eine Inflationsausgleichsprämie in der Höhe von 3.000 €, von denen bereits 2.300 € ge-zahlt wurden. Die restlichen 700 € werden im Februar 2024 ausgezahlt.

 

                    eine schrittweise Reduzierung der Arbeitszeit für Mitarbeitende, die regelmäßig im Schichtbetrieb arbeiten, von 39 Stunden auf 35 Stunden pro Woche bis 2029.

 

                    mehr Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung: die AKN gewährt ein jährliches Wahlrecht zur Wochenarbeitszeit für die Mitarbeitendem im Schichtdienst zwischen der betrieblichen Arbeitszeit und 40 Stunden pro Woche.

 

                    Ruhetage sind künftig mindestens 48 Stunden lang und werden nach fünf Schichten oder einer Arbeitsphase von 120 Stunden gewährt.

 

                    Während der Ausbildung der Triebfahrzeugführenden (Tf) erfolgt eine Auszahlung von 90% des Tabellenentgelts, nach bestandener Prüfung die restlichen 10%.

 

Der Geschäftsführer der AKN, Matthias Meyer, betont: „Wir sind froh über die Einigung. Dabei sind wir mit dem vereinbarten Abschluss an die Grenzen des für die AKN wirtschaftlich Möglichen gegangen. Wir hoffen, mit dieser Vereinbarung die Attraktivität der Arbeitsplätze für die Berufs-gruppen im Schichtdienst deutlich zu steigern und damit dem Fachkräftemangel entgegenzuwir-ken.“

Die Vereinbarungen treten, vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats der AKN, im März 2024 in Kraft.

Weitere Informationen

www.akn.de

Nutzen Sie das Servicetelefon der AKN unter 04191/933 933.

Über die AKN Eisenbahn GmbH Mit den Zügen der AKN Eisenbahn GmbH fahren auf den Linien Ulzburg Süd – Hamburg-

Eidelstedt (A1), Neumünster – Norderstedt Mitte (A2) und Elmshorn – Ulzburg Süd (A3) jährlich rund 12 Millionen Fahrgäste (2019) von und zur Metropolregion Hamburg. Die AKN fährt auf den Linien A1, A2 und A3 im Rahmen eines Verkehrsvertrages mit der NAH.SH Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH, die wiederum das Land Schleswig-Holstein und die Freie und Hanse-stadt Hamburg vertritt. Die AKN fährt auf eigener Schieneninfrastruktur und ist sowohl Eisen-bahnverkehrsunternehmen (EVU) als auch Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU). Als sol-ches betreibt die AKN weitere Infrastruktur, u.a. hält sie die Eisenbahnstrecke Kiel-Gaarden bis Schönberg/Holstein instand sowie einen rund drei km langen Streckenabschnitt zwischen Büdelsdorf und Rendsburg-Seemühlen. Gesellschafter der AKN sind die Stadt Hamburg und das Land Schleswig-Holstein. Geschäftsführer ist Matthias Meyer, Vorsitzende des Aufsichtsrats ist Karin Druba, Referatsleiterin Grundsatzfragen Verkehrspolitik im Ministerium für Wirtschaft, Ver-kehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein. Firmensitz ist Kalten-kirchen. Die Firmierung AKN Eisenbahn GmbH ist auf die historische Streckenführung Altona-Kaltenkirchen-Neumünster zurückzuführen.

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