Kreis Steinburg (anz) – Die Wahlberechtigten haben ihre Wahlbenachrichtigung erhalten bzw. erhalten sie in Kürze.
Von den Gemeindewahlbehörden hört das Kreiswahlbüro, dass bereits verstärkt Wähler ihre Stimme vor Ort abgeben wollen. Das ist zurzeit noch nicht möglich, weil aufgrund anhängiger wahlrechtlicher Beschwerden noch keine Stimmzettel vorliegen.
Bund und Land haben es bereits in Presseinformationen beschrieben: Die Briefwahl und die Wahl vor Ort können erst zwischen dem 6. und 10. Februar 2025 beginnen.
Ein früherer Beginn wird in den meisten der 299 Wahlkreise – so auch in unserem Wahlkreis 3 Steinburg-Dithmarschen Süd – nicht möglich sein, weil die Stimmzettel erst gedruckt werden können, wenn am 30. Januar die Landeswahlausschüsse und der Bundeswahlausschuss über die Beschwerden entschieden haben.
Der Druck der Stimmzettel und ihre Auslieferung an die Gemeindebehörden werden dann einige Tage in Anspruch nehmen, bevor die Briefwahl beginnen kann.
Die Wahlberechtigten können die Briefwahlunterlagen bereits beantragen. Die Zustellung der Wahlunterlagen kann aufgrund der verkürzten Zeit bis zur Bundestagswahl erst erfolgen, wenn die Stimmzettel vorliegen. Dies wird frühestens ab dem 10. Februar der Fall sein.
Der Kreis Steinburg bittet, bis dahin von Nachfragen zum Verbleib der Wahlunterlagen abzusehen.