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Nationalflagge der Ukraine

Anordnung der Beflaggung am 24. Februar

© Pixabay

Schleswig-Holstein (anz) – Aus Anlass des Beginns des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs auf die Ukraine vor drei Jahren (am 24. Februar 2022) hat Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack für Montag, den 24. Februar, die Beflaggung der Dienstgebäude aller obersten Landesbehörden mit der Nationalflagge der Ukraine angeordnet.

Das Landeshaus als Sitz des Schleswig-Holsteinischen Landtags schließt sich der Beflaggung an.

Den Kreisen, Gemeinden und Ämtern und den Körperschaften ohne Gebietshoheit, rechtsfähigen Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen, wird empfohlen, sich der Beflaggung anzuschließen.

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