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Müssen sich Stadtverordnete schämen?

Bad Bramstedt: Erklärung der CDU zum Thema Container-Kita

Volker Wrage, Fraktionsvorsitzender der CDU Foto: Volker Wrage

Bad Bramstedt (anz) – „Zur vergangenen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung hatte die Stadtverwaltung den Antrag eingebracht, eine gebrauchte Container-Kita für rund 2.5 Millionen Euro anzukaufen. Der Stadt lag auf Vermittlung des Geschäftsführers der Deutschen Habitat – die bereits für die Stadt das MVZ-Gebäude errichtet und nach dem Willen der übrigen Parteien das Auenland bebauen soll – ein entsprechendes Angebot aus Lübeck vor. Eine vorherige Marktbefragung, ob der Kaufpreis gerechtfertigt ist, hatte nicht stattgefunden. Die CDU hatte erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines solchen Kaufes ohne Ausschreibung und auch an der Angemessenheit des Preises. Sie beantragte daher, einen solchen Kaufvertrag nur abzuschließen, wenn zuvor die Kommunalaufsicht des Kreises Segeberg keine rechtlichen Bedenken hätte. Der Antrag wurde von der gesamten Stadtverordnetenversammlung einstimmig angenommen. Die Antwort des Kreises Segeberg kam prompt und eindeutig: Ein Kauf dieser Größenordnung ohne vorherige Ausschreibung wäre rechtswidrig.
Bürgermeisterin Verena Jeske äußerte sich hierüber auf Facebook am 18. Februar: ,Das Vergaberecht kennt keiner, so überbürokratisiert, wie das ist. […] Die Frage ist doch eher, warum man sich für das Vergaberecht feiert, statt sich dafür zu schämen, dass nicht ,angepackt‘, sondern verhindert wurde. […]‘
Hierzu hält die CDU Bad Bramstedt fest:
– Es ist oberste Aufgabe der öffentlichen Verwaltung, sich an Recht und Gesetz zu halten.
– Die Aufforderung der Bürgermeisterin an die Stadtverordneten,  sich dafür zu schämen, dass diese sich an das Gesetz halten wollen, stellt eine ungeheuerliche öffentliche Entgleisung der Bürgermeisterin dar.
– Es ist nicht Aufgabe der ehrenamtlichen Kommunalpolitiker, die hauptamtliche Stadtverwaltung zur Einhaltung von Recht und Gesetz anzuhalten. Das Einhalten der Grenzen unserer Rechtsordnung ist vielmehr ureigenste Aufgabe der öffentlichen Verwaltung selbst.
– Wenn der Bürgermeisterin das Vergaberecht tatsächlich unbekannt ist, so ist es gleichwohl ihre Aufgabe, sich kundig zu machen. Wenn ihr dafür die notwendige Kompetenz fehlt, dann ist es ein Leichtes, die Kommunalaufsicht des Kreises vor Durchführung einer Entscheidung um Rat und Rechtsauskunft zu bitten.
– Die CDU Bad Bramstedt fordert Bürgermeisterin Verena Jeske auf, sich für ihre obigen Äußerungen bei den Bad Bramstedter Stadtverordneten öffentlich zu entschuldigen."


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