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Mord an einem Säugling

Lebenslange Freiheitsstrafe

© Pixabay

Itzehoe/Brunsbüttel (anz) – Mit Urteil vom heutigen Tag (21. Juli) hat die 6. Große Strafkammer (Schwurgerichtskammer) des Landgerichts Itzehoe die Eltern eines Säuglings jeweils wegen Mordes in Tateinheit mit schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten aus Brunsbüttel vorgeworfen, ihr wenige Monate altes Kind nicht ausreichend mit Nahrung und Flüssigkeit versorgt zu haben, was über einen Zeitraum von ca. einem Monat zu erheblichem Leiden des Kindes und schließlich zum Tod geführt haben soll. Die 6. Große Strafkammer hatte im Eröffnungsbeschluss zusätzlich einen hinreichenden Tatverdacht wegen tateinheitlicher schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen gesehen.

Heute hat die Kammer die Angeklagten jeweils wegen Mordes in Tateinheit mit schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Das Gericht war nach Durchführung der Beweisaufnahme davon überzeugt, dass das Kind infolge von mehrwöchiger chronischer Unterernährung am 26. September 2025 an einer Kombination aus Verhungern und Verdursten verstorben ist und die hierfür verantwortlichen Eltern jedenfalls am Ende des Zeitraums mit Tötungsvorsatz gehandelt und dabei das Mordmerkmal der Grausamkeit verwirklicht haben.  

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es wird darauf hingewiesen, dass bis zu einer eventuellen rechtskräftigen Verurteilung jeder Angeklagte als unschuldig gilt.

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