Hohenlockstedt (anz) – Die Arthur Boskamp-Stiftung vergibt vom 1. Januar 2027 bis 30. Juni 2028 die Position der künstlerischen Leitung des M.1 in Hohenlockstedt.
Die gemeinnützige Arthur Boskamp-Stiftung fördert bildende Kunst und Kultur mit einem Fokus auf zeitgenössischer Kunst (M.1 kuratieren) und gemeinschaftsbasierter Kulturarbeit vor Ort (M.1 Lokal). Alle zwei Jahre werden die zwei Förderpreise der Arthur Boskamp-Stiftung an Künstler mit Bezug zu Norddeutschland vergeben. Die Stiftung verortet sich damit an der Schnittstelle von regionalem Kontext und internationaler Gegenwartskunst. Das großzügige ehemalige Militärgebäude M.1 in Hohenlockstedt bietet Raum für Ausstellungen, Veranstaltungen und Gastaufenthalte und kann als Ort der Gemeinschaft und Produktion genutzt werden.
Die Position der künstlerischen Leitung ist auf eine Laufzeit von eineinhalb Jahren angelegt und wird im zweijährigen Turnus vergeben. Sie umfasst die Konzeption und Umsetzung eines eigenständigen kuratorischen Programms im Kontext des M.1. Inhaltliche oder formale Vorgaben bestehen nicht; wünschenswert ist eine übergreifende programmatische Setzung.
Die künstlerische Leitung verantwortet die Konzeption, Planung und Umsetzung des kuratorischen Programms des M.1. Dazu gehören neben der Entwicklung von Ausstellungen, Veranstaltungen und weiteren Formaten auch organisatorische und kommunikative Aufgaben wie Budgetplanung, Drittmitteleinwerbung, Publikationen, Vermittlung, Öffentlichkeitsarbeit sowie die Zusammenarbeit mit Künstlern, Gästen, externen Partnern und dem Team der Stiftung.
Erwartet werden Eigeninitiative, Verantwortungsbewusstsein, Teamfähigkeit sowie die Bereitschaft, sich auf den Kontext von Hohenlockstedt einzulassen. Die künstlerische Leitung repräsentiert das Programm des Hauses innerhalb und außerhalb der Region. Kommunikationssicherheit in deutscher und englischer Sprache wird daher vorausgesetzt.
Die künstlerische Leitung wird durch das Team der Stiftung bei Organisation, Aufbau und Öffentlichkeitsarbeit unterstützt. Eine Unterbringung vor Ort ist temporär möglich, ein Arbeitsplatz im Büro des M.1 steht durchgehend zur Verfügung. Es besteht keine Residenzpflicht. Die künstlerische Leitung entwickelt das Programm eigenständig und mit inhaltlicher wie gestalterischer Freiheit.
Verbindlicher Bestandteil der Tätigkeit ist die Vergabe der Förderpreise der Arthur Boskamp-Stiftung. Die künstlerische Leitung schreibt diese nach eigener thematischer oder formaler Vorgabe aus, organisiert die Vergabe an zwei Künstler oder Künstlergruppen durch eine selbstgewählte Jury und betreut die zum Preis gehörigen Publikationen und Präsentationen bzw. Ausstellungen der Preisträger.
Das Programm kann begleitend oder abschließend mit einem eigenen Heft der Reihe “kuratieren” reflektiert oder dokumentiert werden.
Für die Bewerbung bitten wir um folgende Unterlagen. Bewerbungen sind bis zum 30. Juni möglich. Weitere Hinweise findet man auf der Homepage des M.1 (https://www.m1-hohenlockstedt.de/foundation/stellenanzeigen).