Neumünster (pm) - Die Veterinäraufsicht der Stadt Neumünster informiert, dass im Stadtgebiet Neumünster aufgrund der Katzenschutzverordnung vom 19.12.2024 seit dem 01. April 2025 eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für alle Katzen gilt, die unkontrollierten freien Auslauf erhalten.
Des Weiteren gilt vom 01. Juli 2025 an, dass nicht kastrierte Katzen nicht unkontrolliert frei herumlaufen dürfen.
Diese Verordnung ist notwendig, um die Zahl an freilebenden, verwilderten Katzen und die Zahl der Fundkatzen zu reduzieren. Viele der Fundkatzen befinden sich in einem sehr schlechten Gesundheitszustand und müssen mühevoll wieder aufgepäppelt werden. Weiterhin verhindert diese Verordnung, dass sich unkastrierte Streunerkatzen und Katzen mit unkontrolliertem freiem Auslauf uneingeschränkt vermehren. Sie leistet so einen wertvollen Beitrag zu mehr Katzenschutz in der Stadt Neumünster.
Infoflyer mit weiteren Informationen sind vom 09. April an in den Tierarztpraxen in Neumünster und in Wasbek sowie bei Fressnapf und Futterhaus erhältlich.
Katzenschutzverordnung
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