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Hasenmoor soll Naturschutzgebiet werden

Informationsveranstaltung am 17. Juni

Blick auf den Moorsee im Hasenmoor © Hauke Hintz/LfU

Frühe Adonislibelle, eine typische Moorart © Lars Thoke/LfU

Singschwäne © Jan Kieckbusch/LfU

Hasenmoor (anz) – Die Arbeiten für eine Ausweisung des Hasenmoores als Naturschutzgebiet haben begonnen. 

In diesem Gebiet mit seinem Komplex aus verschiedenen eng verzahnten Lebensräumen aus lichten Moorbirkenwäldern, offenen Moorflächen, großen Teichen, Verlandungszonen, hoch überstauten Wiedervernässungsflächen und Grünland mit geringer Nutzungsintensität leben zahlreiche bedrohte und seltene Arten wie Schlingnatter, Kreuzotter, Moorfrosch oder Fischotter. Auch Rothirsche nutzen das störungsarme Gebiet ganzjährig. Es beheimatet weiterhin eine vielfältige Brut- und Rastvogelgemeinschaft. So brüten dort zum Beispiel Singschwan, Eisvogel, Wasserralle, Feldlerche, Braunkehlchen sowie Rohrammer. In den Wintermonaten sind regelmäßig landesweit bedeutsame Bestände von Kranich, Tundrasaatgans, Singschwan und Zwergschwan auf den großen Wasserflächen anzutreffen. Eine besondere Bedeutung kommt dem Hasenmoor und seinen Randflächen durch seine Störungsarmut und Großflächigkeit zu.

Um dieses wertvolle Stück Natur dauerhaft zu erhalten, bereitet das Landesamt für Umwelt (LfU) im Auftrag des Umweltministeriums Schleswig-Holstein nun die Ausweisung von etwa 350 Hektar als Naturschutzgebiet vor. Größere Bereiche der Kulisse sind bereits als europäisches Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH) gemeldet. Die Naturschutzgebiets-Verordnung mit ihren präzisen Schutzregelungen ist das wirksamste Mittel zum Schutz der Landschaft, der Arten und Lebensgemeinschaften. 

In der Vorbereitungsphase wurden ein Schutzwürdigkeitsgutachten erstellt und Austauschgespräche mit Eigentümern und Nutzern geführt. Ein Verordnungsentwurf mit Abgrenzungs- und Übersichtskarten wurde erarbeitet. Nun soll das Rechtsetzungsverfahren eingeleitet werden und es steht die öffentliche Auslegung an, bei der sich Träger öffentlicher Belange, Eigentümer, Flächennutzer und alle anderen Interessierten zum Verordnungsentwurf äußern können.

Zur Vorbereitung dieses Verfahrensschrittes lädt das LfU alle Interessierten zu einer Informationsveranstaltung am Mittwoch, den 17. Juni, um 18 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Hasenmoor (Zum Wolfsberg 2a) ein. Dabei werden die naturschutzfachlichen Besonderheiten des Hasenmoores vorgestellt und der Aufbau der Naturschutzgebietsverordnung sowie der Ablauf des Ausweisungsverfahrens im Allgemeinen erläutert. 

Nähere Informationen zum Ablauf einer Naturschutzgebietsausweisung findet man in der Broschüre "Der Weg zum Naturschutzgebiet". 

Hintergrundinformation
Umweltminister Tobias Goldschmidt hat im Rahmen des Landesnaturschutztages im November 2025 angekündigt, dass die Landesregierung in der laufenden Legislaturperiode insgesamt rund 1.000 Hektar neue Naturschutzgebiete in Schleswig-Holstein beschleunigt ausweisen wird. Dabei geht es um die vier Gebiete „Winderatter See“, „Hasenmoor“, „Moore im Tielenautal“ und die Erweiterung des „Wittmoors“. 

Dieses Vorhaben knüpft an langjährig vorliegende naturschutzfachliche Bewertungen und Planungen an. Für die Ausweisung von Naturschutzgebieten bildet die Landes-Biodiversitätsstrategie „Kurs Natur 2030“ den übergeordneten Rahmen. Sie verfolgt das Ziel, den Verlust der biologischen Vielfalt zu stoppen und eine Trendumkehr einzuleiten. 

Schutzgebiete sind dabei ausdrücklich ein zentrales Instrument, um besonders wertvolle Lebensräume und Arten zu sichern, Entwicklungsprozesse zu ermöglichen und den landesweiten Biotopverbund zu stärken. Hierzu ist der Flächenanteil der Naturschutzgebiete von 3,2 Prozent auf 3,6 Prozent der Landesfläche bis 2030 zu erhöhen. 

Schleswig-Holstein ist durch seine naturräumliche Ausstattung in besonderem Maße von ökologisch sensiblen und zugleich stark beanspruchten Lebensräumen geprägt. Gerade Moore, Feuchtgebiete, Seen, Auen und extensiv genutztes Offenland haben sich in den vergangenen Jahrzehnten ökologisch deutlich verschlechtert – etwa weil sie entwässert, überdüngt, zu stark genutzt oder zerschnitten wurden. Zugleich sind diese Lebensräume zentral für den Erhalt der biologischen Vielfalt, für den Wasserhaushalt, für den Klimaschutz sowie für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Diese Gebiete zu schützen, liegt daher im übergeordneten öffentlichen Interesse. Die Ausweisung von Naturschutzgebieten ist fachlich fundiert, rechtlich geboten und strategisch folgerichtig.

Steckbrief Hasenmoor
Das Hasenmoor im Kreis Segeberg weist für den Landschaftsraum der holsteinischen Vorgeest eine besonders hohe Biotopvielfalt auf und besitzt trotz starker nutzungsbedingter Veränderungen der ursprünglichen natürlichen Ausstattung gute Entwicklungsperspektiven zur Sicherung landesweit bedeutsamer Lebensräume und störungsempfindlicher Arten. 

Ziel der Unterschutzstellung ist der Erhalt eines großflächigen und zusammenhängenden Geesthochmoores mit einem vielfältigen Komplex aus Hoch-, Übergangs- und Niedermoorlebensräumen, Verlandungsbereichen, Moorheiden, Sümpfen, Riedern, sekundären Birkenmoorwäldern und beruhigten Wasserflächen sowie umgebendem Grünland als Lebensraum einer charakteristischen, teilweise gefährdeten Pflanzen- und Tierwelt sowie die Sicherung der vorhandenen Störungsarmut. 

Die Hochmoorlebensräume wurden teilweise bereits renaturiert. Große Teilflächen befinden sich in einem renaturierungsfähigen Zustand. Innerhalb des Moores sind die vorhandenen Stillgewässer als landesweit und national bedeutsame Rasthabitate für Schwäne, Kraniche und Gänse zu erhalten.

Um das nur durch wenig öffentliche Wege erschlossene Gebiet für Besucher erlebbar zu machen, wurde bereits ein Aussichtsturm und mehrere Hides zur Naturbeobachtung errichtet. 

Der Kreis Segeberg hat sich seit 1986 wiederholt für die Unterschutzstellung des Hasenmoores ausgesprochen. Dokumentiert wird die Schutzwürdigkeit des Gebietes u.a. durch die Auswertungen der ersten und zweiten landesweiten Biotopkartierungen, der Ausweisung als FFH-Gebiet als Teil des europaweiten Schutzgebietsnetzes “Natura 2000” und die Menschen vor Ort, die ehrenamtlich und/oder im Rahmen von Citizen Science seltene Arten erfassen (z. B. Ornitho.de). 

Die Landschaftsrahmenplanung würdigt das Hasenmoor als Gebiet, das die Voraussetzung für eine Unterschutzstellung als Naturschutzgebiet erfüllt. 

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