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Fördermittel für Transformation in der Kulturszene

Antragsfrist bis 31. März

© Pixabay

Kreis Steinburg (anz) – Viele Kultureinrichtungen in Schleswig-Holstein sind im Umbruch: Sie erproben beispielsweise neue Ansätze, um die kulturelle Teilhabe zu verbessern, oder müssen einen Generationswechsel beim Ehrenamt managen. Auch die geplante Umsetzung von Strategien für mehr Nachhaltigkeit in der Kultur ist eine Herausforderung. Deshalb unterstützt das Kulturministerium mit Fördermitteln bei dieser Transformation. Akteure der Kultureinrichtungen können bis 31. März ihre Projekte einreichen, diese sollten im laufenden Jahr 2025 noch umgesetzt werden. In begründeten Fällen sind auch
mehrjährige Projekte und Konzeptionsphasen förderfähig. Das teilte das Kulturministerium am 20. Februar mit.

Bevorzugt berücksichtigt werden Projekte, die der strukturellen Stärkung von Kultur in ländlichen Räumen dienen, etwa durch eine Vernetzung von Kulturakteuren untereinander sowie mit dem Kulturpublikum. Sie sollten sich an den Handlungsfeldern der kulturpolitischen Leitlinien des Landes Schleswig-Holstein orientieren und die dort formulierten Ziele erfüllen (siehe Kulturpolitische Leitlinien).

Das Antragsformular bitte mit Nennung von „Transformation in der Kultur“ als Sparte nutzen. Eine Beratung vor Antragsstellung wird empfohlen (E-Mail: kulturfoerderung@(*** please remove ***)bimi.landsh.de).

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