Itzehoe/Brokstedt (anz) – Das Urteil des Landgerichts Itzehoe in dem Prozess wegen der Messerattacke im Regionalzug in Brokstedt ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Itzehoe mit Beschluss vom 14. Januar 2025 als unbegründet verworfen.
Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Itzehoe – Schwurgericht – mit Beschluss vom 14. Januar 2025 als unbegründet verworfen. Die Nachprüfung des Urteils habe aufgrund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Das Urteil des Landgerichts Itzehoe ist damit rechtskräftig.
Die 6. Große Strafkammer des Landgerichts Itzehoe – Schwurgericht – hatte den Angeklagten wegen der Messerattacke im Regionalzug in Brokstedt am 15. Mai 2024 zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe wegen Mordes in zwei Fällen und wegen versuchten Mordes in vier Fällen, davon ein Fall in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung und mit gefährlicher Körperverletzung sowie drei Fälle in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Ferner hatte das Gericht die besondere Schwere der Schuld festgestellt.
Die Kammer war nach umfangreicher Beweisaufnahme davon überzeugt, dass der Angeklagte am 25. Januar 2023 in einem Regionalzug mit einem Messer eine junge Frau und einen jungen Mann unter Zufügung diverser Messerstiche getötet und sodann mit dem Messer vier weitere Fahrgäste – zwei Frauen und zwei Männern – mit Tötungsabsicht schwer verletzt hat.
Brokstedt: Messerattacke im Regionalzug
zu den aktuellen Ausgaben
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass bei der Aktivierung des Magazins eine Verbindung zum Anbieter Yumpu aufgebaut wird und Daten übermittelt werden.
... hier klicken
Veranstaltungen
Beim aktivieren des Elements werden Daten an Facebook übertragen.