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Bei Frost und Schnee: Firmen sollen Saison-Kurzarbeitergeld nutzen

Jobs für 1.360 Bauarbeiter in Neumünster sind „winterfest“

 

Wenn der Bau Winterpause macht: Für Bauarbeiter in Neumünster laufen Job und Lohn weiter – auch wenn Baustellen bei Schnee und Frost lahmliegen. Denn sie können Saison-Kurzarbeitergeld bekommen. Darauf hat die IG BAU Holstein hingewiesen. Foto: Foto: IG BAU | Nils Hillebrand

Neumünster (pm) - Die Jobs der rund 1.360 Baubeschäftigten in Neumünster sind „winterfest“: „Wer auf dem Bau arbeitet, kommt gut durch den Winter. Auch wenn bei Schnee und Frost kein Fundament ausgehoben, keine Straßen asphaltiert, keine Rohrleitungen und Kanäle verlegt werden: Arbeitsverträge und Lohnfortzahlungen laufen weiter“, sagt Ralf Olschewski von der IG BAU Holstein. 

Möglich macht das das Saison-Kurzarbeitergeld (kurz: Saison-Kug – das frühere Schlechtwettergeld), so die Bau-Gewerkschaft. „Vom Dezember bis zum März können Bauarbeiter dadurch weiterbeschäftigt werden. Auch wenn das Wetter das Arbeiten draußen unmöglich macht“, so der IG BAU-Bezirksvorsitzende Olschewski. Die Arbeitsagentur biete Baubeschäftigten dazu eine Art „Winter-Brücke“: ein Ausfallgeld in Höhe von bis zu 67 Prozent des Nettolohns. 

„Wichtig ist, dass möglichst viele der 100 Baubetriebe in Neumünster das Saison-Kug als Chance begreifen und nutzen. Der Vorteil für die Firmen liegt auf der Hand: Sie brauchen keinen Bauarbeiter entlassen – und müssen sich dann, wenn es im Frühjahr auf dem Bau wieder richtig rundgeht, auch keine neuen Fachkräfte suchen“, sagt Ralf Olschewski. Und die Beschäftigten hätten eine „365-Tages-Perspektive im Job und stabile Einkünfte“. 

Sollten Aufträge wegen des Winterwetters nicht erledigt werden können, dann reiche es sogar, die Arbeitsagentur nachträglich darüber zu informieren: „Betriebe können so frei planen und flexibel auf jedes Wetter reagieren. Und Unternehmen müssen kein großes bürokratisches Rad drehen: Anträge für das Saison-Kurzarbeitergeld sind schnell gestellt – für die komplette Belegschaft oder auch nur für einen Teil vom Team“, so der Bezirksvorsitzende der IG BAU Holstein. Neben den Bauunternehmen würden auch Dachdecker- und Gerüstbaubetriebe vom Saison-Kurzarbeitergeld profitieren. Ebenso Unternehmen im Garten- und Landschaftsbau. 

„Bevor sie das Saison-Kug nutzen, müssten die Unternehmen allerdings prüfen, ob Beschäftigte noch andere Arbeiten im Betrieb übernehmen können: bei der Produktion in der Halle oder im Lager zum Beispiel“, erklärt der IG BAU-Bezirksvorsitzende Olschewski. Auch alte Urlaubstage und Arbeitszeitkonten müssten Firmen in Neumünster vor einem Saison-Kug-Antrag berücksichtigen. 

Mehr Infos zum Saison-Kurzarbeitergeld unter:

 

 

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