Kreis Steinburg (anz) – Für alle Gespräche bei der Agentur für Arbeit benötigen Kunden – unabhängig vom Anliegen – ab dem 1. März grundsätzlich einen Termin. Dieser kann einfach im Internet gebucht werden. Einzig Notfälle und die persönliche Arbeitslosmeldung sind weiterhin ohne Termin möglich.
Was für Gespräche in der Arbeitsvermittlung, in der Berufsberatung oder dem Berufspsychologischen
Service schon seit langer Zeit gut gelebte Praxis ist, gilt ab dem 1. März auch für die Klärung von Anliegen in der Eingangszone der Agentur für Arbeit. Ab Anfang des kommenden Monats benötigen Kunden auch zur Klärung ihres Anliegens in der Eingangszone einen Termin. Dies können zum Beispiel Fragen zum Arbeitslosengeld, Antragstellungen oder Mitteilungen von Veränderungen sein.
So haben alle Besucher der Agentur einen planbaren, direkten Zugang ohne Wartezeiten. Außerdem
sparen sie sich auch Zeit und unnötige Fahrkosten für sonst anfallende Folgebesuche.
Die Termine sollten rechtzeitig gebucht werden. Möglich ist dies unter www.arbeitsagentur.de/itzehoe.
Kunden, die ohne Termin in die Arbeitsagentur kommen, können selbstverständlich auch vor Ort einen
Termin ausgehändigt bekommen. Notfälle, wie beispielsweise fristlos gekündigte Arbeitnehmer, erhalten
unterminiert sofort ein Gesprächsangebot. Auch die persönliche Arbeitslosmeldung ist weiterhin ohne Termin möglich.
Neben der Terminbuchung im Internet steht auch die kostenfreie Hotline der Arbeitsagentur (Tel: 0800-4555500) zur Verfügung. Zusätzlich können viele der Dienstleistungen über die eServices in
Anspruch genommen werden, so dass eine persönliche Vorsprache gar nicht notwendig wird (https://www.arbeitsagentur.de/eservices).
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