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Tierquälerei

Rassetauben in der Innenstadt ausgesetzt

Foto: Stadt Neumünster

Neumünster (pm) - Am vergangenen Freitagvormittag wurde die Veterinäraufsicht vor Rewe auf dem Großflecken auf einen Pappkarton aufmerksam, in dem sich fünf Tauben – darunter auch Rassetauben - in äußerst schlechten Zustand befanden. Nach Aussage einiger Passanten sollen sich diese Tauben bereits seit Donnerstagabend dort aufgehalten haben. Ein Obdachloser, der dort seinen Platz hat, hat sich den Tauben angenommen, sie getränkt und gefüttert und erstmal in einen Karton gesetzt.
Sorge, dass die Tauben entfliegen könnten, bestand nicht, da alle gestutzte Schwungfedern hatten. Weiterhin waren die Tauben in einem sehr schlechten Ernährung- und Pflegezustand, hatten entzündete Augen und Durchfall. Zwei von Ihnen wiesen sogar gebrochene Flügel auf. Sie wurden von der Veterinäraufsicht umgehend in eine naheliegende Tierklinik gebracht und versorgt.
Das Aussetzen oder Zurücklassen eines Tieres, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen, ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 18 Tierschutzgesetz. Dies kann mit einem Bußgeld bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
In diesem Fall kann es sich aufgrund des katastrophalen Zustandes der Tiere unter Umständen auch um einen Straftatbestand handeln.
Wie die Tiere in der Vergangenheit gelitten haben müssen, mag man sich gar nicht vorstellen, sagt die Veterinäraufsicht. Weiterhin ist unklar, ob alle Tauben durchkommen werden.
Die Veterinäraufsicht bittet um Hinweise unter: veterinaer@neumuenster.de

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