Neumünster (ots) - Am 19.08.2026 ist es in Neumünster zu einem vollendeten Betrug nach einem Schockanruf durch falsche Polizeibeamte gekommen. Nach derzeitigem Kenntnisstand übergab die Geschädigte dabei einen niedrigen fünfstelligen Bargeldbetrag an einen bislang unbekannten Täter.
Am Mittwoch erhielt, nach bisherigen Erkenntnissen, die 90-jährige Geschädigte einen Anruf von einem Mann, der sich als Polizeikommissar Kremer ausgab. Der Anrufer habe behauptet, dass die Tochter der Geschädigten einen Autounfall gehabt habe und dabei ein Kind verstorben sei. Nun würde sich die Tochter im Gefängnis befinden und könne nur gegen eine Kaution freikommen. Dafür wurde die Geschädigte von dem vermeintlichen Polizisten nach Geld, Münzsammlungen oder Gold gefragt.
Zwischen 11:15 Uhr und 13:00 Uhr sei ein unbekannter Mann an der Wohnanschrift der Geschädigten in der Sudetenlandstraße in Neumünster erschienen. Im Vertrauen habe die Geschädigte dem Mann einen niedrigen fünfstelligen Bargeldbetrag übergeben.
Der Abholer kann wie folgt beschrieben werden:
- männlich
- etwa 20 bis 30 Jahre alt
- schlanke Statur
- dunkle Kleidung
- Schirmmütze
Die Kriminalpolizei Neumünster bittet Zeuginnen und Zeugen, die Hinweise zur Tat oder zu der beschriebenen Person geben können, sich unter der Telefonnummer 04321-945-0 zu melden.
Wir nehmen diese Tat als Anlass um erneut als Polizei vor dieser Betrugsmasche zu warnen und geben Hinweise in dieser Sache:
- Seien Sie misstrauisch, wenn sich Anrufende als Polizeibeamte, Staatsanwälte oder andere Amtspersonen ausgeben und Geld oder Wertsachen fordern.
- Die Polizei nimmt niemals Bargeld, Schmuck oder anderen Wertgegenständen in Verwahrung.
- Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Betrüger arbeiten gezielt mit Angst und Zeitdruck.
- Beenden Sie im Zweifel das Gespräch und wählen Sie selbstständig den Polizeinotruf 110.
- Sprechen Sie mit Angehörigen, Freunden oder Nachbarn über solche Anrufe. Insbesondere ältere Menschen sollten über diese Betrugsmasche informiert sein.
- Übergeben Sie niemals Geld oder Wertgegenstände an unbekannte Personen.
- Weitere Informationen und Präventionshinweise zu dieser und anderen Betrugsmaschen finden Sie unter www.polizei-beratung.de.