Neumünster (pm) - 17 Städte, Kommunen, Verbände und Gesellschaften aus Schleswig-Holstein haben am 15.04.2026 in Strande feierlich den Gesellschaftsvertrag zur gemeinsamen Entsorgung von Klärschlamm unterzeichnet und die Klärschlamm-Kooperation Schleswig-Holstein GmbH (KKSH) gegründet. Die Gesellschafter der KKSH vertreten mit 830.000 Einwohner*innen rund ein Drittel der Bevölkerung von Schleswig-Holstein. In den Kläranlagen des Einzugsgebiets fallen jährlich ca. 71.000 t Klärschlamm an. Das sind rund 85 KG pro Einwohner und Jahr.
Die Verwertung dieses Reststoffes der Abwasserbeseitigung stellt die Kläranlagenbetreiber vor große Herausforderungen. Durch die Novellierung der Klärschlammverordnung im Jahr 2017 steigen die Anforderungen erheblich. Ein besonderer Knackpunkt ist das geforderte Phosphor-Recycling ab dem Jahr 2029, das den wertvollen Rohstoff aus der Abwasserreinigung in den Stoffkreislauf zurückführen soll. Mangelnde technische Kapazitäten (in Norddeutschland) führten zur Erkenntnis, dass diese Herausforderung am effektivsten in einer Gruppe zu bewältigen ist.
Die Kooperation startet nun die europaweite Suche nach einem geeigneten Entsorgungsunternehmen Die gemeinsame Entsorgung ist ab dem Jahr 2029 vorgesehen und wird mindestens bis Ende 2048 andauern. Durch diese langfristige Beauftragung entsteht für potenzielle Entsorger ein attraktiver und planungssicherer Auftrag, der Investitionen in Infrastrukturen ermöglicht. Gleichzeitig profitieren die Bürgerinnen und Bürgern von stabileren und verminderten Kosten, da die langfristige Kalkulationssicherheit preisdämpfend wirkt.
In den Gremien der Kooperationspartner wurde das Gesamtkonzept nahezu durchgängig einstimmig beschlossen. Damit sind fast alle Kommunen im nord- westlichen Schleswig-Holstein in der Klärschlamm-Kooperation Schleswig-Holstein GmbH zusammengeschlossen. Alle Beteiligten verfolgen ein gemeinsames Interesse: Eine günstige und nachhaltige Klärschlammentsorgung. Die Höhe der Beteiligung richtet sich nach der jeweils anfallenden Klärschlammmenge. Zudem konnten alle Kooperationspartner individuell festgelegen, mit welchen Mengen und zu welchem Zeitpunkt sie in die Zusammenarbeit einsteigen.
Klaus Reichel, bisheriger Leiter der Kläranlage der Landeshauptstadt Kiel und zukünftiger Geschäftsführer der KKSH, dankte im Rahmen der Unterzeichnung den vielen beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kooperationspartner. Sie haben in den Projektgruppen und in den Verwaltungen viel geleistet. Die Anforderungen und das Projekt wurden immer wieder an die neuen Erkenntnisse aus Technik, Recht sowie Markt und an die Wünsche aus den Kommunen angepasst, so dass heute mit einem stimmigen Konzept die Grundlage für die umfassenden Gesellschafts- und Kooperationsverträge gelegt wurde! Eine Bündelung von 17 Kommunen mit den resultierenden enormen Synergieeffekten schien anfangs schwierig - ist uns aber gelungen. Das Konzept sieht eine langfristige Entsorgungssicherheit, Solidarität, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit vor. Die Kooperation wird keine Gewinne erwirtschaften und so die Abwassergebühren im Norden niedrig halten. Die vorbereitenden Arbeiten wurden wurde maßgeblich auch von den Mitgliedern des zukünftigen Beirats erarbeitet. Der Dank gilt Ingo Kühl - Fachdienstleister des Technischen Betriebszentrums Neumünster, Jens Eggers vom Technischen Betriebszentrum Flensburg, Stefan Buche - Betriebsleiter der Abwasser-beseitigung Rendsburg; Michael Schoop vom Wasserverband Norderdithmarschen sowie Christian Hartwig – Abteilungsleiter bei der Landeshauptstadt Kiel. Ein besonderer Dank ging auch an Frau Dr. Nina Gerlach, die als externe Projektleiterin in der Gründungsphase fungierte. Das Arbeitsgremium wurde durch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit getragen. Alle haben ihr Fachwissen und ihre Erfahrung in den Dienst der Sache gestellt. Diskussionen wurden auf Augenhöhe zwischen großen und kleinen Kooperationspartnern zielorientiert und von gegenseitigem Respekt geführt. In diesem Sinn soll auch die weitere Arbeit auf viele Schultern Norden vertrauensvoll verteilt werden, um das Ziel der sicheren, nachhaltigen und wirtschaftlichen Entsorgung von Klärschlamm gemeinsam zu erreichen.
Die eigentliche Arbeit beginnt nun erst recht. In intensiven Arbeitssitzungen wurde eine Vorstudie zu den Randbedingungen einer Ausschreibung erarbeitet, die vom Technischen Betriebszentrum Flensburg in die Kooperation eingebracht wird. Zudem wurden die Klärschlämme der Kooperationspartner untersucht, um eine sichere Datenbasis zu haben. Die Kooperation plant die europaweite Suche nach einem Entsorgungsunternehmen noch im Jahr 2026 zu beginnen. Der entsprechende Beschluss soll im Rahmen einer weiteren Gesellschafterversammlung gefasst werden. Die KKSH schafft durch die Bündelung der Menge sowie die geplanten langen Vertragslaufzeit von 20 Jahren ab dem Jahr 2029 attraktive Rahmenbedingungen für Investitionen in neue Anlagen. Gleichzeitig spricht dies aber auch Entsorger an, welche Mengen über mehrere Anlagen verteilen können bzw. wollen. Die Kooperation wird nach Identifikation der Entsorgungsanlage(n) im Anschluss die Transporte ausschreiben. Die Kosten für den Transport werden solidarisiert zwischen den Kooperationspartnern. So kann bei der Auswahl des Entsorgungspartners die objektiv logistisch günstigste Lösung Vorteile bei der Auswahl bringen. Die gemeinsame Entsorgung beginnt 2029. Zu diesem Zeitpunkt werden dann ca. 48.000 t Klärschlamm gemeinsam verwertet. Diese Menge steigt sukzessive bis am 01.01.2031. die Gesamtmenge von ca. 71.000 t Klärschlamm zu entsorgen ist. Die gemeinsame Verwertung dauert dann mindestens bis Ende 2048.
Hintergrundinformationen:
Von den Gesellschaftern der KKSH werden über 30 Kläranlagen betrieben, die alle mittelbar oder unmittelbar in kommunaler Hand liegen. In den Kläranlagen fielen im Jahr 2025 etwa 71.000 Tonnen Klärschlamm an. Die Trockenmasse (ohne den Wasseranteil) beträgt 17.200 Tonnen pro Jahr. Diese Klärschlämme enthalten eine ganze Reihe wertvoller Pflanzennährstoffe. In der Vergangenheit konnten daher rund 60 % als Dünger auf den landwirtschaftlichen Flächen der Region verwertet werden. Die verbleibende Restmenge wurde in Kraftwerken und Zementwerken eingesetzt. Da Klärschlamm neben wertvollen Bestandteilen jedoch auch umwelt- und gesundheitsgefährdende Schadstoffe enthalten kann, hat der Gesetzgeber mit der novellierten Klärschlammverordnung (AbfKlärV) die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung deutlich eingeschränkt. Zusätzlich wurde durch Inkrafttreten der neuen Düngeverordnung vom 02.06.2017 die zulässigen Ausbringungsmengen unter anderem von den Nährstoffen Stickstoff und Phosphor auf Äckern weiter eingeschränkt. Da aber insbesondere Phosphor als endlicher, wertvoller Rohstoff zunehmend an Bedeutung gewinnt, hat der Gesetzgeber eine grundsätzliche Phosphorrückgewinnung für Klärschlämme vorgesehen. Betreiber von Kläranlagen mit einer Ausbaugröße von mehr als 50.000 Einwohnerwerten haben Zeit bis zum Jahr 2032 und mit einer Ausbaugröße von mehr als 100.000 Einwohnerwerten bis zum Jahr 2029, um die Klärschlammverwertung neu zu organisieren, wenn sie aktuell landwirtschaftlich verwerten.
Die Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen durch die beiden Gesetze stellen alle Kläranlagenbetreiber, auch die der kleineren Städte und Gemeinden, vor erhebliche Herausforderungen. Die in Schleswig-Holstein lang betriebene landwirt-schaftliche Verwertung ist heute nicht mehr bzw. nur noch sehr eingeschränkt möglich.
Eine ordnungsgemäße Entsorgung erfolgte und erfolgt daher meist in Verbrennungsanlagen. In ganz Deutschland - insbesondere aber im Norden Deutschlands - fehlen allerdings ausreichend Kapazitäten hierfür. Daher stieg seit dem Jahr 2017 das Preisniveau für die Klärschlammentsorgung erheblich. In Niedersachsen und Schleswig-Holstein wurde zeitweise sogar von einem Entsorgungsnotstand gesprochen, da sowohl kaum noch geeignete Flächen für die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung als auch Verbrennungskapazitäten zur Verfügung standen.
Aufgrund der langen Vorlaufzeiten für den Aufbau notwendiger Strukturen und Umsetzungsmaßnahmen für eine zukunftsfähige Klärschlammentsorgung/-verwertung im Norden Schleswig-Holsteins ist ein frühzeitiges Handeln erforderlich. Nur so können ausreichende Planungs- und Umsetzungszeiträume für den Ausbau neuer Entsorgungskapazitäten sichergestellt werden. Vor allem aber besteht Einigkeit, dass ein interkommunales Vorgehen, nicht zuletzt auch im Sinne der Gebührenzahler und -zahlerinnen, sehr sinnvoll und der richtige Weg ist. Bereits im Jahr 2020 wurde daher gemeinsam entschieden die interkommunale Zusammenarbeit bei der Klärschlammverwertung im Verbund im Rahmen einer „Klärschlamm-Kooperation nördliches Schleswig-Holstein“ deutlich zu intensivieren. Die Netzwerkarbeit wurde im Zeitraum Frühjahr 2021 bis Frühjahr 2024 im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) über die Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit gefördert. Das Ziel der Netzwerkarbeit war es eine zuverlässige Entscheidungsgrundlage für eine mögliche gemeinsame interkommunale Klärschlammentsorgung zu schaffen. Im Rahmen der
Zusammenarbeit wurden verschiedene Schwerpunktthemen aus technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Sicht beleuchtet. Unter anderem auch der Bau und Betrieb einer eigenen interkommunalen Monoverbrennungsanlage erwogen. Nach eingehender Prüfung von Techniken, Kapazitäten, einer Standortanalyse und Abschätzung der Transportlogistik wurde dieser Schritt aber aufgrund der finanziellen Risiken eines solchen Großprojektes verworfen und die Alternative einer gemeinsamen Ausschreibung in der Kooperation gewählt, die heute gegründet wird.