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Aus aktuellem Anlass:

Vorsicht vor Drückerkolonnen

Foto: evrim ertik via canva.com

Es klingelt an der Haustür, aber einen Termin gibt es nicht? Dann sollten Verbraucherinnen und Verbraucher vorsichtig sein. Denn oftmals handelt es sich auf der anderen Seite der Tür um Verkäufer im Außendienst, die Geschäfte machen wollen. Teilweise bedienen sich diese Vertriebsprofis dabei unmoralischer oder sogar krimineller Methoden. Mit der gesetzlichen Abschaffung des Nebenkostenprivilegs sind aktuell verstärkt solche Drückerkolonnen in Schleswig-Holstein unterwegs.
Hintergrund: Wegfall des Nebenkostenprivilegs:

Das Nebenkostenprivileg ist in § 2 Nr. 15 der Betriebskostenverordnung geregelt und besagt, dass der Kabelanschluss vom Hauseigentümer oder der Hausverwaltung in der Nebenkostenabrechnung auf die Hausbewohner umgelegt werden kann. Damit ist bald Schluss: Denn nach einer Übergangsfrist müssen Verbraucher, die zur Miete wohnen, ihren Kabel-Fernsehanschluss spätestens ab dem 1. Juli 2024 selbst wählen.
Was Verbraucher jetzt wissen sollten:

Wer in einem Mehrfamilienhaus wohnt, sollte seinen Kabelanschluss also jetzt prüfen und sich möglicherweise um eine Alternative kümmern. Anderenfalls könnte der bestehende Anschluss gesperrt oder die TV-Buchse in der Wohnung verschlossen werden.

Da die Kabelkosten ab Juli nicht mehr zu den Nebenkosten zählen, müssen auch Bürgergeld-Empfänger die Gebühren für einen neuen Anschluss selbst zahlen. Die Mehrkosten belaufen sich auf zwei bis drei Euro pro Einzelnutzungsvertrag.
Was bei neuen Verträgen zu beachten ist:

Egal, ob das Fernsehen über einen Kabelanschluss bezogen oder anders empfangen wird – wie bei jedem neuen Vertragsabschluss gilt:

    Verbraucher sollten nichts vorschnell oder unüberlegt unterschreiben, sondern das Angebot ausreichend prüfen. Außerdem empfiehlt es sich, Preise zu vergleichen.
    Außerdem sollten Betroffene unabhängige Fachleute fragen, ob in ihrer Wohnung mit ihrem Fernsehgerät die vorgeschlagene Empfangstechnik eingesetzt werden kann.
    Wer einen Vertrag im Geschäft abschließt, habt kein Widerrufsrecht. Hier muss das Angebot also sehr gewissenhaft geprüft werden.

 
Was bei Haustürgeschäften zu beachten ist:

Verträge, die an der Haus- oder Wohnungstür abgeschlossen werden, sind meist überteuert. Vertreter nutzen dafür häufig Überraschungsmomente aus. Deshalb sollten Verbraucher besondere Vorsicht walten lassen. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein empfiehlt diese Tipps:

    Öffnen Sie am besten gar nicht erst die Tür, wenn ein Vertreter unangekündigt an der Tür klingelt.
    Lassen Sie niemals einen Vertreter in die Wohnung, auch nicht, wenn er „nur den Kabelanschluss prüfen“ möchte.
    Bei unerwünschten Werbeanrufen: Sagen Sie nicht „Ja“, geben Sie keine Daten heraus und legen Sie notfalls einfach auf.
    Lassen Sie sich nicht einschüchtern, überrumpeln und einen Vertrag aufschwatzen – Sie müssen gar nichts.
    Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen. Stimmen Sie nichts zu, das Sie nicht verstehen.
    Haben Sie doch zugestimmt oder bereits unterschrieben, können Sie den Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Erhalten Sie keine Widerrufsbelehrung, erlischt Ihr Recht auf Widerruf erst zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss.

 

Alternativen zum Kabelanschluss:

Das Fernsehen ist heute digital und es gibt viele Empfangsmöglichkeiten. Dazu zählen zum Beispiel DVB-T2 HD über Antenne, Satellitenfernsehen über eine Satellitenschüssel oder verschiedene Streaming-Dienste über das Internet.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass bei der Aktivierung des Magazins eine Verbindung zum Anbieter Yumpu aufgebaut wird und Daten übermittelt werden.

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