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Allgemeine Geschäftsbedingungen: Stand, 14. September 2021

AGB zum Download

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kopp & Thomas Verlag GmbH für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften und für alle Portale und Dienste im Portal www.prima-wochenende.de und ktv-medien.de

1.    Anzeigenauftrag
(1)     „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen dem Verlag, der Kopp & Thomas Verlag GmbH, Graf‐Zeppelin‐Str. 6, 24941 Flensburg, Geschäftsführer: Mathias Kordts, (nachfolgend „Verlag“) und einem Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten („Auftraggeber“ oder „Nutzer“) über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel in einer Druckschrift und/oder im Internet zum Zweck der Verbreitung.
(2)     Für jeden Anzeigenauftrag gelten diese AGB sowie die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Preisliste des Verlages, deren Regelungen einen wesentlichen Vertragsbestandteil bilden.
(3)     Private Kleinanzeigen werden auch im Internet veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgt in Verbindung mit der Schaltung einer Kleinanzeige im eigenen Print-Titel.
(4)    Die gewerbliche Verwertung von Zuschriften auf Anzeigen durch Dritte ist nicht gestattet.

2.    Abschluss
(1)     Abschluss ist ein Vertrag über die Schaltung mehrerer Anzeigen, Fremdbeilagen oder sonstiger Werbemittel unter Beachtung der von dem Verlag angebotenen Rabattstaffeln nach der jeweils gültigen Preisliste.
        Wird ein Abschluss aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Menge, sowohl in der gewährten als auch der tatsächlichen Abnahme der Anzeigen, ist dabei anzugeben, der zu viel erhaltene Rabatt ist vom Auftraggeber an den Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
(2)     Bei Vereinbarung eines verbindlichen Jahresabschlusses behält sich der Verlag das Recht zur Gewährung von Sonderkonditionen vor. Wird der vereinbarte Jahresabschluss nicht erreicht, erfolgt eine Nachbelastung am Ende des Abschlussjahres auf der Basis der normalen Rabattstaffel.

3.     Beilagen
(1)     Diese AGB gelten sinngemäß für Beilagenaufträge. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend.
(2)     Bei Verlust oder Beschädigung von Beilagen steht der Verlag nur für diejenige Sorgfalt ein, welche er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.
(3)     Bei höherer Gewalt und anderen Betriebsstörungen hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der Beilagen, wenn die Verteilung zu 85 % bezogen auf das Gesamtverteilgebiet erfolgt ist. Etwas anderes gilt nur, wenn und soweit die Verteilung in bestimmten Verteilbezirken von dem Verlag ausdrücklich schriftlich zugesichert worden ist.

4.     Vertragsschluss
    Aufträge für Anzeigen können persönlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, Telefax oder im Internet aufgegeben werden. Der Verlag haftet nicht für Übermittlungsfehler.
Der Anzeigenauftrag kommt erst durch schriftliche oder elektronische Bestätigung des Anzeigenauftrages durch den Verlag zustande. Entsprechendes gilt für den Anzeigenabruf. Der so zustande gekommene Auftrag umfasst gegebenenfalls auch vereinbarungsgemäß später erfolgende Abrufe im Rahmen eines Abschlusses.

5.    Anzeigenabruf

Abruf ist die Aufforderung des Auftraggebers an den Verlag auf Grundlage eines Anzeigenauftrages eine konkrete Anzeige oder Fremdbeilage zu veröffentlichen und die Zustellung der für die Produktion erforderlichen Texte und Vorlagen.
Ist kein Erscheinungstermin vereinbart, sind Anzeigen zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss abzurufen.
Ist im Rahmen eines Abschlusses über die Schaltung mehrerer Anzeigen oder Fremdbeilagen das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Abschluss innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 2 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Satz 2 genannten Frist, auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus, weitere Anzeigen abzurufen.

6.    Platzierung von Anzeigen
Anzeigen werden in bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht, wenn dies schriftlich, auch per Telefax oder E-Mail, ausdrücklich vereinbart wird. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
Sofern eine eindeutige Platzierung nicht schriftlich vereinbart ist, kann der Verlag die Platzierung frei bestimmen.
Sofern die Anzeigen in bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen diese Aufträge so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist.

7.    Abdruckhöhe von Anzeigen
Sind keine besonderen Größenvorschriften vereinbart oder mit der Druckvorlage vorgegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
Weicht bei einer Druckvorlage die Abdruckhöhe von der bestellten Abdruckhöhe im Auftrag ab, so gilt das Maß der in Abdruck gebrachten Anzeigenhöhe. Angefangene Millimeter werden dabei auf volle Millimeter nach oben gerundet.

8.    Korrekturabzug
Korrekturabzüge der Anzeige werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Korrekturabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der von ihm bei der Übersendung des Korrekturabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden, anderenfalls gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
Kosten für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

9.    Ablehnung von Aufträgen

Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder die Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden.
Beilagen, die durch Format oder Aufmachung bei dem Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.
Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

10.     Kündigung von Anzeigenaufträgen
Anzeigenaufträge können nur schriftlich, per Telefax oder E-Mail gekündigt werden. Ist die Anzeige bereits in Druck gegeben, hat der Auftraggeber die Anzeige zu bezahlen. Der Verlag kann die Erstattung der bis zur Kündigung angefallenen Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen.

11.    Druckunterlagen
Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und die einwandfreie Beschaffenheit geeigneter – gegebenenfalls digitaler – Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche.
Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Unerwünschte Druckresultate, die sich auf eine Abweichung des Auftraggebers von den Empfehlungen des Verlages zur Erstellung und Übermittlung von Druckunterlagen zurückführen lassen, führen zu keinem Preisminderungsanspruch.
Druckunterlagen werden nur auf schriftliche Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt, anderenfalls gehen sie in das Eigentum des Verlages über.
Die Pflicht des Verlages zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet drei Monate nach Erscheinen der jeweiligen Anzeige, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist.

12.     Vom Auftraggeber eingesandte Inhalte
Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der zugelieferten Werbemittel. Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Ist der Kunde wegen der Wettbewerbswidrigkeit einer Anzeige abgemahnt oder hat er Dritten gegenüber ein Vertragsstrafeversprechen abgegeben oder ist ihm die Verbreitung dieser Anzeige gerichtlich untersagt worden, so ist hiervon die Verkaufsleitung schriftlich zu benachrichtigen. Sein Wunsch, die entsprechende Anzeige nicht zu veröffentlichen, kann vom Verlag nur berücksichtigt werden, wenn sein Schreiben einen Tag vor Anzeigenschluss für die betreffende Anzeige bei der Verkaufsleitung eingeht. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er storniert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Der Auftraggeber stellt den Verlag diesbezüglich zudem von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung frei. Erscheinen stornierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen den Verlag zu. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Der Verlag behält sich das Recht vor, eingesandte Inhalte nicht zu veröffentlichen.
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass an den Verlag übermittelte Dateien frei von Computerviren und anderen Schädlingen sind. Dateien mit Viren kann der Verlag löschen, ohne dass der Auftraggeber hieraus Ansprüche herleiten könnte. Der Verlag behält sich ausdrücklich Schadensersatzansprüche vor, wenn durch solche durch den Auftraggeber infiltrierte Computerviren dem Verlag Schäden entstanden sind.
Die eingesendeten und im Internet eingestellten Inhalte sind persönliche Äußerungen der Nutzer und stellen nicht die Meinung des Verlages dar. Solche Inhalte macht sich der Verlag ausdrücklich nicht zu Eigen.
Der Auftraggeber gewährt dem Verlag das unentgeltliche, zeitlich und örtlich unbegrenzte und nicht ausschließliche Recht, die übermittelten Inhalte ganz oder teilweise zu nutzen, zu vervielfältigen, anzupassen, zu veröffentlichen, zu bearbeiten, Dritten einfache Nutzungsrechte an diesen Inhalten einzuräumen sowie die Inhalte in andere Werke und/oder Medien zu übernehmen. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die von ihm publizierten Inhalte richtig und rechtlich nicht zu beanstanden sind. Insoweit versichert der Auftraggeber insbesondere, dass er entweder Urheber der Inhalte ist oder über die entsprechenden Rechte verfügt, die Inhalte zu publizieren und dem Verlag die vorstehend aufgeführten Nutzungsrechte einzuräumen.
Bei Anzeigen, die im Internet veröffentlicht werden, ist der Verlag berechtigt, die Anzeigen technisch zu bearbeiten und optisch zu verändern.

13.    Gewährleistung    
(1)     Der Auftraggeber kann bei ganz oder teilweise unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige, trotz rechtzeitiger Lieferung einwandfreier Druckunterlagen, den Abdruck einer einwandfreien Ersatzanzeige verlangen. Erscheint eine vereinbarte Ersatzanzeige nicht in angemessener Frist, verweigert der Verlag die Nacherfüllung, ist die Nacherfüllung dem Auftraggeber nicht zumutbar oder schlägt sie fehl, kann der Auftraggeber von dem Vertrag zurücktreten oder Zahlungsminderung in dem Ausmaß geltend machen, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde.  
(2)     Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen, Termin- und Ausgabenänderungen, Textkorrekturen und Abbestellungen übernimmt der Verlag für Übermittlungsfehler und fehlerhafte Aufzeichnungen keine Haftung.
    Der Verlag übernimmt keine rechtliche Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität von redaktionellen Beiträgen.
(3)     Reklamationen müssen vom Auftraggeber bei offensichtlichen Mängeln innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung der Anzeige geltend gemacht werden.
Nicht offensichtliche Mängel müssen Kaufleute spätestens ein Jahr nach Veröffentlichung der Anzeige reklamieren. Zusätzlich haben Kaufleute die Entdeckung eines etwaigen nicht offensichtlichen Mangels innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen.
Versäumt der Auftraggeber die vorgenannten Ausschlussfristen, gilt die Anzeige als genehmigt.
(4)     Gewährleistungsansprüche von Kaufleuten verjähren 12 Monate nach Veröffentlichung der entsprechenden Anzeige.


14.     Haftung des Verlages
Der Verlag haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für Schäden aus schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Anzeigenauftrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Erfüllung in besonderem Maße vertraut werden durfte.
Außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Schadenersatzpflicht des Verlages der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt, max. in Höhe des betreffenden Anzeigen- oder Beilagenentgelts. Im Übrigen sind Schadenersatzansprüche gegen den Verlag unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen. Soweit die Haftung des Verlages ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter des Verlages, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Der Verlag wird im Falle höherer Gewalt und bei vom Verlag unverschuldeten Arbeitskampfmaßnahmen sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung von der Verpflichtung zur Auftragserfüllung freigestellt. Der Verlag übernimmt keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit der Online-Verbindung und die Erreichbarkeit der Server, insbesondere bei Leistungsstörungen im Internet, in Folge höherer Gewalt oder durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall. Vorübergehende Betriebsunterbrechungen sind aufgrund der üblichen Wartungszeiten, systemimmanenten Störungen bei fremden Providern oder bei fremden Netzbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt möglich. Der Verlag übernimmt keine Haftung für vom Nutzer eigenverursachten Datenverlust oder Kompatibilitätsprobleme.
Der Verlag behält sich vor, sein Angebot oder Teile des Angebots jederzeit zu beenden oder einzuschränken.
Das Internetangebot des Verlages stellt eigene Informationen und Daten sowie Informationen anderer Verlage, auf deren Inhalt kein Einfluss besteht, mittels Internetverknüpfung zur Verfügung. Diese Informationen und Daten dienen allein Informationszwecken, ohne dass sich der Nutzer auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Informationen berufen oder verlassen kann. Insoweit übernimmt der Verlag keine Gewähr. Insbesondere übernimmt der Verlag auch keine Gewähr für die fremden Inhalte oder die Funktionsfähigkeit, Fehlerfreiheit oder Rechtmäßigkeit Webseiten Dritter. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Verlag oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden derartige Links umgehend entfernt.

15.    Preise und Zahlungsbedingungen
(1)     Preise, Aufschläge und Rabatte ergeben sich für alle Auftraggeber einheitlich aus der im Zeitpunkt des Anzeigenauftrages bzw. des Abrufes gültigen Preisliste, welche der Verlag im Rahmen seines Internetauftrittes zum Downloaden bereithält bzw. auf Wunsch schriftlich ausgehändigt wird.
(2)     Bei Auftragserteilung über Werbungsmittler und Kunden außerhalb Schleswig-Holsteins erfolgt die Annahme und Berechnung von Anzeigen- und Beilagenaufträgen zu den jeweiligen Grundpreisen.
(3)     Die Rechnung wird sofort, möglichst aber vierzehn Tage nach Veröffentlichung der Anzeige, übersandt. Die Rechnung ist sofort fällig, sofern nicht im Einzelfall schriftlich eine andere Zahlungsfrist vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der jeweils gültigen Preisliste gewährt.
(4)     Der Verlag kann Vorkasse fordern. Der Verlag oder der Auftraggeber können die Abwicklung über Einzugsermächtigung beanspruchen. Die Abbuchung erfolgt grundsätzlich sofort nach Rechnungsdatum.
(5)     Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen nur berechtigt, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder nicht bestritten sind.
(6)     Für Anzeigengesamtbelegungen und Anzeigenkombinationen ist Auftragnehmer und Inkassoberechtigter der Verlag.

16.    Verzug des Auftraggebers
Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers werden sämtliche offenstehenden Rechnungen zur sofortigen Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen entsprechend § 288 BGB sowie die Einziehungskosten (einschließlich etwaiger Rücklastschriftgebühren, Kosten der Mahnung und Rechtsverfolgung) berechnet und auch alle sonstigen etwaigen Verzugsschäden in Rechnung gestellt. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.
Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenauftrages, das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

17.    Satzkosten
Der Verlag behält sich vor, für die Gestaltung von Anzeigen sowie für Korrektur-/Probeabzüge und darauffolgende Korrekturen der Anzeige/der Probeabzüge eine Gebühr zu erheben.
Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen, wenn der Auftrag nach Durchführung der Arbeiten wieder abbestellt wird. Hierbei werden die Satzkosten (50 €/Std. zzgl. gesetzlicher MwSt.) anteilig berechnet.

18.    Änderungen der Auflage

Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verteilte Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenänderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 v. H., bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 v. H., bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren 10 v. H. und bei einer Auflage von über 500.000 Exemplaren 5 v. H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.

19.    Chiffre-Anzeigen
Bei Chiffre-Anzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Er übernimmt darüber hinaus keine Haftung. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffre-Anzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Chiffre-Anzeigen werden vier Wochen nach Veröffentlichung der Anzeige aufbewahrt bzw. im Falle von E-Mails weitergeleitet. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote an Stelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 80 g) überschreiten, sowie Waren -, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. Der Verlag kann darüber hinaus mit dem Auftraggeber die Möglichkeit der Selbstabholung der gebührenpflichtigen Zusendung vereinbaren.

20.    Anzeigenbeleg
Anzeigenbelege in Kopie liefert der Verlag auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Auftraggebers mit der Rechnung. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegstellen oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so wird auf Wunsch stattdessen eine rechtsverbindliche Aufnahmebescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige ausgestellt. Originalbelege werden nur gegen Berechnung geliefert.

21.     Verfügbarkeit des Online-Angebotes
Die Leistungen des Verlages im Internet werden unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit dem Auftraggeber angeboten. Der Verlag bemüht sich abzusichern, dass dem Nutzer die Leistungen im Internetangebot ohne Störungen zur Verfügung stehen. Durch Wartungsarbeiten und/oder Weiterentwicklung und/oder andere Störungen können die Nutzungsmöglichkeiten eingeschränkt und/oder zeitweise unterbrochen werden. Dadurch kann es unter Umständen auch zu Datenverlusten kommen. Daraus entstehen keine Entschädigungsansprüche der betroffenen Auftraggeber.
Der Verlag ist berechtigt, die angebotenen Dienste und Leistungen jederzeit nach eigenem Ermessen ohne Ankündigung zu ändern oder einzustellen.

22.    Nutzungsbedingungen für die Kommentarfunktion und Leserartikel
Nutzer der Dienste auf der Homepage/dem Portal des Verlages können Kommentare sowie eigene Leserartikel verfassen, um sich mit der Redaktion sowie mit anderen Nutzern auszutauschen.
Kommentare sind kürzere Textbeiträge, die unter vorhandenen Artikeln, Videos, Fotostrecken oder anderen Multimedia-Inhalten abgegeben werden können. Die im Portal verlinkten Richtlinien für Kommentare sind zwingend zu beachten.
Leserartikel sind verfasste Texte, die der Verlag nach vorheriger Auswahl, Prüfung und eventuell redaktioneller Bearbeitung auf seinem Portal unter Angabe des Vor- und Nachnamens des Verfassers veröffentlicht. Anonyme oder unter falschem Namen veröffentlichte Inhalte sind nicht zugelassen und werden gegebenenfalls nachträglich gelöscht. Dem Verlag wird das Recht zur Bearbeitung des Beitrages unter Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts des Nutzers eingeräumt. Ein Anspruch auf Veröffentlichung des Beitrages besteht nicht, ebenso besteht kein Anspruch auf Löschung der eingestellten Beiträge, es sei denn, dass sich dieser aus dem Gesetz ergibt. Verfasser von Leserartikeln sind verpflichtet, den Verlag darauf hinzuweisen, falls der Beitrag bereits zuvor vollständig oder in Teilen veröffentlicht worden sein sollte. Dadurch, dass der Nutzer der eingeräumten Kommentarfunktion, Leserreporterfunktion oder sonstigen Möglichkeit selbstständig Inhalte einzubringen, Text- und Bildmaterial hochlädt bzw. Leserkreisen zugänglich macht, erklärt er gegenüber dem Verlag alleiniger Inhaber sämtlicher diesbezüglicher Rechte (einschließlich Urheberrechte, Nutzungsrechte etc.) zu sein und haftet hierfür. Insoweit ist der Nutzer verpflichtet, dem Verlag alle etwaigen Ansprüche Dritter, die diese aus der Verletzung von Urheberrechten, Schutzrechten sowie sonstiger gesetzlicher Vorschriften, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegenüber dem Verlag geltend machen, von der Hand zu halten.
Die Nutzung der Leserartikel- und Kommentarfunktion setzt die Angabe des Namens und der E-Mail-Adresse voraus. Voraussetzung für die Veröffentlichung von Leserartikeln ist zudem die Angabe des Vor- und Nachnamens sowie der postalischen Adresse. Die postalische Adresse wird ausschließlich für eventuelle redaktionelle Rückfragen benötigt. Die Nutzung der Leserartikel- und Kommentarfunktion darf nicht zu geschäftlichen, gewerblichen oder sonstigen kommerziellen Zwecken oder Versendung unerwünschter Werbung genutzt werden. Es ist untersagt, Inhalte oder Abbildungen einzustellen, die die Rechte Dritter verletzen und/oder gegen geltendes Zivil- oder Strafrecht verstoßen. Äußerungen in Leserkommentaren oder Leserartikel geben nicht die Auffassung des Verlages wieder. Der Verlag macht sich den Inhalt nicht zu Eigen.
Der Verlag behält sich vor, Nutzer von der Benutzung einzelner Bereiche oder dem gesamten Angebot auszuschließen.
Der Auftraggeber hält dem Verlag alle Ansprüche Dritter von der Hand, welche wegen des Inhaltes eines Kommentars oder Leserartikels gegenüber dem Verlag geltend gemacht werden.

23.    Urheberrecht

Sämtliche im Internetangebot des Verlages veröffentlichten Inhalte, Informationen, Bilder, Videos, Datenbanken und Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Jede darüberhinausgehende Nutzung, insbesondere die private und gewerbliche Vervielfältigung, Änderung, Verbreitung oder Digitalisierung bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Verlages. Vom Verlag werden keinerlei Urheberrechte oder sonstige Leistungsschutzrechte an den Nutzer übertragen. Es ist untersagt, die zum Portal gehörenden Webseiten oder deren Inhalte mittels eines Hyperlinks in einem Teilfenster (Frame) einzubinden und/oder darzustellen.

24.     Datenschutz
(1)    Der Verlag speichert im Rahmen der Geschäftsbeziehung die freiwilligen Angaben des Auftraggebers zusammen mit den für die Geschäftsabwicklung erforderlichen Angaben. Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen eines eventuellen Forderungseinzuges an Dritte weitergegeben.
(2)    Der Verlag prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden, die Bonität. Dazu arbeitet der Verlag mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss zusammen, von der der Verlag die dazu benötigten Daten erhält. Zu diesem Zweck übermittelt der Verlag den Namen und die Kontaktdaten des Auftraggebers an die Creditreform Boniversum GmbH. Die Informationen gem. Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung liegen unter www.boniversum.de/eu-desgvo/informationen-nach-eu-dsgvo-fuer-verbraucher.
(3)    Der Verlag ist berechtigt, den Nutzer im Rahmen der Vertragsabwicklung auch in elektronischer Form, also per E-Mail, zu seinen Abonnements und zum Online-Service zu informieren. Widerspruch hierzu kann jederzeit in Textform an die unter Ziffer 1 genannte Adresse gerichtet werden.

25.    Schlussbestimmungen
(1)     Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2)     Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz.
(3)     Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht akzeptiert. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Anzeigenauftrages oder dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
(4)     Der Verlag behält sich vor, diese AGB zukünftig zu ändern, sofern diesem eine Anpassung der AGB erforderlich erscheint oder eine im Regelungswerk entstandene Lücke eine Änderung bzw. Ergänzung erforderlich macht. Die geänderten AGB werden wirksam, wenn der Auftraggeber der Änderung nicht innerhalb einer Frist von einem Monat ausdrücklich widerspricht.


Stand: 14. September 2021

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24536 Neumünster

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