Neumünster (pm) - Voraussichtlich bis Ende Mai 2023 läuft in der Stadt Neumünster eine Hundebestandsprüfung. Die Mitarbeiter der Firma Springer sind seit dem 3. November 2022 im Stadtgebiet unterwegs und überprüfen die Haushalte. Die Hundebestandsprüfung dient der Steuergerechtigkeit. Bislang wurden 20.000 Haushalte besucht und es konnten 500 unangemeldete Hunde festgestellt werden. Haushalte, bei denen niemand anzutreffen ist, werden Informationsblätter in den Briefkasten eingeworfen, so dass auf diesem Wege eine nachträgliche Anmeldung möglich ist. Die Firma behält sich jedoch vor, diese Haushalte erneut aufzusuchen. Die Mitarbeiter kontrollieren auch an Sonnabenden.
Die Hundehalterinnen und Hundehalter, die ihren Hund noch nicht angemeldet haben, haben weiterhin die Möglichkeit, ihren Hund umgehend bei der Stadt Neumünster anzumelden und so ein mögliches Bußgeld zu vermeiden. Anmeldeformulare sind weiterhin auf unserer Homepage der Stadt unter https://www.neumuenster.de/hundesteueranmeldung .Termine können telefonisch unter der Rufnummer 942 2212 vereinbart werden.
Sobald ein Hund in den Haushalt aufgenommen wird oder die Hundehalterin oder der Hundehalter ins Stadtgebiet zuzieht, ist der Hund laut Hundesteuersatzung der Stadt Neumünster innerhalb von 14 Tagen bei der Abteilung Steuern und Abgaben anzumelden. Steuerpflichtig wird ein Hund mit Beginn des Monats, in dem er die 12. Lebenswoche vollendet.
Die Hundesteuer bei der Stadt Neumünster beträgt jährlich für den 1. Hund 120 Euro, für den 2. Hund 138 Euro und für jeden weiteren Hund 165 Euro.
Wer seiner Meldepflicht nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig und muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 500 Euro rechnen.
Hundebestandsprüfung läuft bis Ende Mai
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