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Kita-Paket

Quereinstieg, verbesserte Aufstiegschancen und leichtere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in der Kindertagesbetreuung

Foto: Fenja Hardel

Kiel (pm) - Das Land setzt die Fachkräfte-Stärken-Strategie um und ergreift weitere Maßnahmen, um die Personalsituation und Qualität in der Kindertagesbetreuung kurzfristig zu verbessern. Erstmals können ab sofort Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger pädagogisch in schleswig-holsteinischen Kitas arbeiten. Sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten erhalten bessere Aufstiegschancen und können künftig auch Gruppenleitungen übernehmen. Die Berufsabschlüsse ausländischer Fachkräfte werden leichter anerkannt, sie erhalten einen schnelleren Zugang zur Kindertagesbetreuung.
„Einstieg in den Quereinstieg, bessere Karrierechancen, schnellerer Zugang für ausländische Fachkräfte: Mit diesem Kita-Paket stärken wir die Fachkräfte und verbessern die aktuell besonders angespannte Betreuungssituation in den Einrichtungen. Wir wollen die besten Kitas für Kinder in Schleswig-Holstein. Eine hervorragende und zuverlässige frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung hat für uns höchste Priorität“, sagte Touré heute in Kiel.
Künftig können in schleswig-holsteinischen Kitas Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger als Zweitkraft arbeiten. Grundvoraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Hochschulabschluss. Darüber hinaus müssen mindestens zweijährige praktische berufliche oder außerberufliche bzw. didaktische Tätigkeiten in bestimmten Bildungs-Bereichen nachgewiesen werden können. Außerdem muss eine pädagogische Qualifizierung von 480 Stunden erworben werden, die durch das Sozialministerium zertifiziert wird. Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger müssen darüber hinaus ein Praktikum in einer Kita im Umfang von mind. 500 Stunden absolviert haben.
„Wir geben den Kitas die Möglichkeit an die Hand, mit Hilfe von Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern verstärkt multiprofessionelle Teams zu bilden. Unsere Zugangsvoraussetzungen stellen sicher, dass die Qualität in der Betreuung dabei gewahrt werden kann. Dabei liegt es letztlich weiterhin allein in der Hoheit der Kita-Träger darüber zu entscheiden, welche Personen in ihrer Einrichtung beschäftigt werden“, sagte Touré.

Sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten (SPA) können künftig in den Kitas auch als Gruppenleitung arbeiten. Voraussetzung ist die mindestens zehnjährige Berufserfahrung als Zweitkraft und eine spezifische Gruppen-Leitungsqualifizierung mit Abschlussprüfung. Mit dieser Maßnahme wird der SPA-Berufsabschluss gestärkt und der Fachkräfteabwanderung vorgebeugt. Kitas erhalten flexiblere Möglichkeiten im Personalmanagement. Dies betrifft auch den Einsatz von Erstkräften. Die Voraussetzungen für Fachpersonal, um künftig als Erstkraft eingesetzt zu werden, werden entsprechend angepasst. So können Kitas beispielsweise Erzieherinnen und Erzieher aus anderen Bundesländern mit mindestens fünfjähriger Berufserfahrung als Leitung, stellvertretende Leitung oder Gruppenleitung einsetzen – hier war die Anerkennung auf Grund der unterschiedlichen Landesregelungen bislang oft nicht möglich.

Pädagogischen Fachkräften mit einem ausländischen Abschluss wird künftig grundsätzlich ein schnellerer Zugang zur Kindestagesbetreuung im Land ermöglicht. Sie können künftig bereits vor und während des Anerkennungsverfahrens ihres Abschlusses in einer Kita als Fachkraft arbeiten. Voraussetzung ist der Nachweis des Bildungsministeriums oder der Zentralen Stelle für ausländisches Bildungswesen, dass der Abschluss dem sozialpädagogischen Bereich zuzuordnen ist. Auf diesem Weg können Kitas sehr viel schneller qualifizierte und häufig multilinguale Fachkräfte gewinnen.

Die genannten Maßnahmen sind Bestandteil der Fachkräfte-Stärken-Strategie, mit der das Land die Personalsituation in den Kitas verbessern und die Qualität steigern will. So werden bereits seit Jahresanfang sogenannte Helfende Hände in Gruppen mit einem abgesenkten Schlüssel verbindlich finanziert. Zudem hat das Land die Förderung praxisintegrierter Ausbildungsplätze von 400 auf 800 Euro verdoppelt und auch die Anleiterstunden erhöht. Dafür stehen im Jahr 2023 zusätzlich 5 Mio. Euro und ab 2024 jährlich zusätzlich 10 Mio. Euro bereit.

Aktuell werden in Schleswig-Holstein rund 126.000 Kinder in rund 1.850 Kindertageseinrichtungen und über 2.000 Kindertagespflegestellen betreut.


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