Prozessauftakt für Missbrauchsfall in Wilster

Ein 24-Jähriger soll Ende September einen zwölfjährigen Jungen im Kellerschacht einer Grundschule sexuell missbraucht haben

Seit Mittwoch wird am Landgericht Itzehoe ein Missbrauchsfall aus Wilster verhandelt. Das Urteil wird voraussichtlich für Ende März erwartet. (Foto: Claaßen)

In diesem Kellerschacht soll sich der Angeklagte an dem Jungen vergangen haben. (Foto: Sprenger)

Wilster (tc) – Prozessauftakt vor der Jugendkammer am Landgericht Itzehoe im Missbrauchsfall aus Wilster. Angeklagt ist ein 24-Jähriger, ihm wird schwerer sexueller Missbrauch eines Zwölfjährigen vorgeworfen. Die Tat soll sich am 29. September in einem Treppenabgang der Grundschule zugetragen haben. Der mutmaßliche Täter, so heißt es in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft, sei vermindert schuldfähig gewesen.
An diesem Punkt setzte auch wiederholt der Verteidiger des Angeklagten an, welcher seit der Tat in einer psychiatrischen Anstalt untergebracht ist. Sein Mandant sei intelligenzgemindert, könne nicht lesen, nicht schreiben und sei auch sprachlich beeinträchtigt, der Wortschatz nur rudimentär. „Eine Kommunikation mit ihm ist schlicht nicht möglich“, so der Verteidiger, der ein faires Verfahren daher ausschloss. Er beantragte zum einen, durch einen Gutachter die Verhandlungsunfähigkeit feststellen zu lassen, zum anderen das Verfahren einzustellen. Das Gericht hat darüber noch nicht entschieden und die Beweisaufnahme erst einmal fortgesetzt. In einer ersten Stellungnahme sagte der Vorsitzende Richter Dominik Groß aber, dass die Kammer selbstverständlich von einer Verhandlungsfähigkeit des Angeklagtem ausgehe.
Am ersten Verhandlungstag waren unter anderem ein 45-Jähriger Zeuge und dessen 16-jähriger Sohn gehört worden. Der Mann hatte am Tattag Schreie aus dem Kellerschacht gehört und durch Rufen den Angeklagten zum Ablassen vom Jungen gebracht. Er hatte gesehen, dass er mit herabgelasser Hose auf dem Jungen gelegen hatte.Der Beschuldigte war daraufhin die Treppe hochgerannt, hatte sich dabei die Hose hochgezogen und die Flucht ergriffen, konnte aber nach etwa 200 Metern vom Sohn des Zeugen geschnappt werden. Als die beiden mit dem Angeklagten zurückkehrten, war der Junge zwischenzeitlich verschwunden und erst einige Zeit später gefunden worden, nachdem Polizei und Bürger ihn im Ort gesucht hatten.
Eine andere Zeugin hatte vor Gericht gesagt, dass sie den Angeklagten häufig an der Schule mit seinem Kettcar gesehen habe, immer sei „eine Horde Kinder“ um ihn herum gewesen, die mit ihm und seinen Kettcar mitfahren wollte.
Auch die Mutter des Angeklagten war als Zeugin geladen. Sie machte aber von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.
Die Verhandlung wird am 8. März fortgesetzt.

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