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Neue Besucherregeln:

Testpflicht für Besucher im Klinikum Itzehoe

Itzehoe (anz) –  Am morgigen  1. Oktober tritt das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft – und damit werden einige Corona-Regelungen bundesweit vereinheitlicht. Das hat auch Auswirkungen auf die Zutrittsvoraussetzungen für das Klinikum Itzehoe: Ab 1. Oktober müssen Besucher unabhängig vom Impfstatus einen tagesaktuellen negativen Corona-Test von einer offiziellen Teststelle vorweisen. Die FFP2-Maskenpflicht bleibt bestehen, für Kinder von sechs bis 13 Jahren genügt eine OP-Maske.
Darüber hinaus bleibt die Besucherregelung unverändert: Erlaubt ist ein Besucher pro Patient pro Tag für eine Stunde innerhalb der Besuchszeit von 11 bis 18 Uhr. Der Besucher darf von einem Kind bzw. Jugendlichen bis 16 Jahre begleitet werden. Ab zwölf Jahren ist dabei ebenfalls ein Test erforderlich.

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