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Impftermine: Das ändert sich ab Donnerstag und ab Montag

In Arztpraxen fällt ab nächster Woche die Priorisierung, in den Impfzentren noch nicht – dafür ändert sich ab Donnerstag die Terminvergabe für die Zentren

Foto: Adobe Stock

Schleswig-Holstein (anz/tc) – In Schleswig-Holstein wird zum 7. Juni in Arztpraxen die Priorisierung aufgehoben. In Impfzentren hingegen bleibt sie erst einmal bestehen, so dass sich dort vorerst weiter nur Leute der Prio-Gruppen 1, 2 und 3 registrieren können. Das umfasst nun auch Minderjährige zwischen 12 und 15 Jahren, die beispielsweise aufgrund von Vorerkrankungen zu einer der Prioritätsgruppen gehören. Die Terminvergabe hierfür wird ab Donnerstag angepasst. Das hat das Sozialministerium am Dienstag mitgeteilt.
Die Priorisierung bei Haus- und Fachärzten fällt bundesweit zum 7. Juni. In der Regel werden auch sie weiterhin vorrangig Menschen der Prioritätsgruppen 1 bis 3 impfen.

Für Impfzentren gilt: Personen der Prio-Gruppen 1 bis 3 können sich ab Donnerstag, 9 Uhr, unter impfen-sh.de für ein Wunsch-Impfzentrum registrieren und für einen Termin vormerken lassen. Bei Verfügbarkeit wird ihnen automatisch ein Termin zugewiesen. Die Startphase der Registrierung läuft zunächst bis Montag, 7. Juni, 13 Uhr – wann sich Leute registrierten, spielt für die Terminvergabe hier noch keine Rolle, die Termine werden nach dem Zufallsprinzip vergeben. Personen, die keine Möglichkeit der Registrierung per Internet haben, können sich per Telefon unter 0800 4556550 (montags bis samstags von 8 bis 18 Uhr) registrieren.
Nach der Startphase erfolgt eine erste Zuteilung vorhandener Termine für die kommende Woche ab dem 9. Juni. Sobald ein Termin verfügbar ist, erhalten die Personen spätestens 24 Stunden vor dem Termin eine Terminbestätigung sowie die Aufklärungsbögen per Mail. Personen ohne E-Mail-Adresse wird der zugewiesene Termin telefonisch mitgeteilt.
Die Registrierung wird nach dieser Startphase weiter und grundsätzlich ohne zeitliche Begrenzung möglich sein. Die Zuteilung der Termine erfolgt mit Fortschreitung der Impfstofflieferungen. Wenn die Zuteilung der Termine für die registrierten Personen aus der Startphase erfolgt ist, wird die weitere Zuteilung fortlaufend nach der Reihenfolge des Eingangs der Registrierungen erfolgen.

Was ist wichtig?

Personen, die den zugeteilten Termin im Impfzentrum ihrer Wahl nicht wahrnehmen können oder wollen, müssen diesen unbedingt so früh wie möglich stornieren, um so die Termine für andere freizugeben. Eine Auswahl des Zeitpunktes oder eine Umbuchung von zugewiesenen Terminen ist nicht möglich. Eine erneute Registrierung ist möglich.
Eine Person darf nur einmal registriert sein. Überprüfungen werden vorgenommen. Es besteht die Möglichkeit bis zu drei verschiedene Personen gleichzeitig zu registrieren. Gemeinsam registrierten Personen wird nach Möglichkeit ein gemeinsamer Impftermin zugewiesen.

Kapazitäten der Impfzentren (Impfungen pro Tag)

Bad Schwartau: 320
Bad-Oldesloe: 800
Brunsbüttel: 320
Büdelsdorf: 320
Elmshorn: 480
Eutin: 320
Flensburg: 480
Geesthacht: 320
Gettorf: 480
Großhansdorf: 320
Heide: 320
Husum: 320
Itzehoe: 480
Kaltenkirchen: 320
Kiel: 800     
Kropp: 320
Lensahn: 160
Lübeck: 800    
Mölln: 320
Neumünster: 800
Niebüll: 160    
Norderbrarup: 320
Norderstedt: 320
Plön: 160    
Prisdorf: 960    
Reinbek: 320
Schönberg: 320
Wahlstedt: 480

Erstimpfungstermine für den 7. und 8. Juni in den Impfzentren werden sukzessive über die Restterminvergabe auf impfen-sh.de bis einschließlich 2. Juni buchbar gemacht.
In die Entscheidung, wann Schleswig-Holstein auch für die Impfzentren die Priorisierung beendet, wird einfließen, wie schnell bisher priorisierte Impfberechtigte ein Impfangebot erhalten können und wieviel Impfstoff über den Bund wann zur Verfügung gestellt werden kann.
Bisher haben in Schleswig-Holstein bereits 1.258.791 Menschen eine Erstimpfung erhalten (Stand: 1. Juni). Das entspricht rund 43,4 % der Bevölkerung. 580.279 davon haben bereits die Zweitimpfung erhalten, das entspricht einem Bevölkerungsanteil von 20 %.

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