Kreis Segeberg (anz) - Beim Kreisveterinäramt gibt es derzeit gehäuft Nachfragen zum Thema Geflügelpest und Aufstallungspflicht. Zur Aufklärung: Nach wie vor gilt in ganz Schleswig-Holstein per Erlass des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND), dass alle Kreise und kreisfreien Städte per Allgemeinverfügung die Aufstallung sämtlichen Freilandgeflügels umsetzen müssen. Dadurch soll eine Weiterverbreitung des Virus auf Nutztierbestände verhindert werden.
Aufgrund eines Anfang November 2020 in einem kleinen Hausgeflügelbestand in Heidmühlen festgestellten Geflügelpest-Ausbruchs hatte der Kreis Segeberg, auch in Kenntnis des landesweiten Geflügelpestgeschehens, damals das Aufstallen von Geflügel für den gesamten Kreis Segeberg angeordnet. Nur einen Tag später kam der Erlass vom MELUND.
Im Kreis Segeberg gab es von Anfang November 2020 bis zum 1. Januar 2021 insgesamt 15 Nachweise von Geflügelpest bei tot aufgefundenen Wildvögeln. Das Wildvogel-Monitoring läuft unverändert weiter, seit dem 2. Januar jedoch ohne positiven Nachweis im Kreisgebiet. Allerdings wird nach wie vor in den umliegenden Kreisen sowie in gesamt Norddeutschland bei tot aufgefundenen Wildvögeln regelmäßig das Geflügelpestvirus nachgewiesen. Die letzten Nachweise erfolgten am 23. Februar in Hamburg.
„Aufgrund des unverändert in der Wildvogelpopulation grassierenden Geflügelpestgeschehens schätzt das Friedrich-Löffler-Institut den Eintrag in die Hausgeflügelbestände noch immer als hoch ein“, sagt Leitender Kreisveterinär Markus Overhoff. „Aus hiesiger Sicht gibt es für den Kreis Segeberg daher keine Gründe, von dieser Risikoeinschätzung abzuweichen. Unabhängig davon sind wir natürlich auch noch an den Erlass des MELUND gebunden.“
Mit Blick auf die Erfahrungen aus dem Geflügelpestgeschehen 2016/2017 rechnet Overhoff erst mit Beginn des Frühlings, also im März/April, mit einer Beendigung der Aufstellungspflicht. Ein verbindlicher Zeitpunkt für die Aufhebung könne zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht genannt werden.
Geflügelpest: Aufstallungspflicht gilt für ganz Schleswig-Holstein
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