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Die wichtigsten Radfahr-Regeln auf einen Blick

Kreis Pinneberg veröffentlicht neuen Flyer mit vielen Erläuterungen

Der neue Flyer der Kreisverwaltung enthält Erläuterungen zu Schutz- und Radfahrstreifen, zu Fahrradstraßen und Fahrradzonen. (Symbolfoto: Pixabay)

Kreis Pinneberg (em) Wussten Sie, dass Radfahrende grundsätzlich nebeneinander fahren dürfen, wenn sie dabei andere nicht behindern? Dass auch auf dem Fahrrad nur mit Kopfhörern oder Freisprechanlage telefoniert werden darf? Und dass Autos immer mindestens 1,5 Meter Abstand von Radfahrenden halten müssen? – Diese und mehr Regeln sowie einen Exkurs zum Bußgeldkatalog für Rad- und Autofahrende enthält der Flyer „Kreis Pinneberg fährt sicher“ von Rad.SH, den es online zum Download gibt.

Landrätin: ÖPNV + Fahrrad spart Zeit

„Das Rad nimmt für immer mehr Menschen eine wichtige Rolle in der persönlichen Mobilität und damit auch im Straßenverkehr ein“, führt Landrätin Elfi Heesch in einer Pressemitteilung aus. „Umso wichtiger ist es, dass alle Verkehrsteilnehmenden ihre Rechte und Pflichten kennen. Als klimafreundliches Fortbewegungsmittel gewinnt das Fahrrad im beruflichen Pendelverkehr zunehmend an Bedeutung. Dadurch geht es mal langsamer und mal schneller als mit dem Auto. Meine Erfahrung ist: Über unsere direkte Schienenanbindung von Elmshorn zum Beispiel nach Kiel oder Hamburg spare ich nicht nur CO2, sondern auch häufig Zeit, wenn ich ÖPNV und das Fahrrad für die letzte Meile kombiniere. Wenn es in den eher ländlichen Raum geht, nutze ich die E-Fahrzeugflotte der Kreisverwaltung. Einen eigenen Dienstwagen habe ich abgeschafft. Meistens bin ich mit ÖPNV und Fahrrad unterwegs. Sicher muss es aber sein. Dazu gehört neben dem Einhalten der Regeln auch die richtige Ausstattung bei Regen oder Dunkelheit.“

Erklärungen zu Schutz- und Radfahrstreifen

Der Flyer „Kreis Pinneberg fährt sicher“ fasst die zentralen Passagen rund ums Radfahren aus der Straßenverkehrsordnung zusammen. Dort heißt es nämlich gleich in Paragraph 1: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht“. Damit ist klar, dass alle ihren Beitrag leisten müssen. Erklärt sind zudem Regelungen zu Schutz- und Radfahrstreifen, zu Fahrradstraßen und Fahrradzonen. Markiert sind außerdem neue Inhalte in der Straßenverkehrsordnung, die Radfahrende betreffen. Weitere Hinweise gibt es zu Themen wie rechts überholen (dürfen Radfahrende bei wartenden Autos vor einer roten Ampel), Geisterradeln (ist nur bei ausdrücklicher Beschilderung erlaubt) oder S-Pedelecs (dürfen maximal 45 Kilometer pro Stunde fahren).

Verfügbar online und auf Papier

Herausgeber des Flyers „Kreis Pinneberg fährt sicher“ ist die Kommunale Arbeitsgemeinschaft zur Förderung des Fuß- und Radverkehrs in Schleswig-Holstein, Rad SH. Der Flyer ist abrufbar unter https://www.kreis-pinneberg.de/pinneberg_media/Flyer_RadfahrRegeln.pdf sowie unter anderem im Foyer des Kreishauses erhältlich.

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