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Bürgerbegehren ist unzulässig

Kommunalaufsicht hat das Bürgerbegehren der Initiative "Unser Auenland" für unzulässig erklärt

Im September hatte die Bürgerinitiative „Unser Auenland“ die Unterschriftenliste für das Bürgerbegehren bei der Stadt eingereicht. Foto: Archiv/Straehler-Pohl

Bad Bramstedt (hot) – Nun kommt es doch nicht zum Bürgerentscheid in Sachen Wohnquartier Auenland. Denn die Kommunalaufsicht des Kreises Segeberg hat jetzt entschieden: Das Bürgerbegehren ist unzulässig.
Gut 1.600 Unterschriften hatte die Bürgerinitiative „Unser Auenland“ gegen das geplante Großvorhaben gesammelt. 1.508 davon waren gültig. Damit waren deutlich mehr Unterschriften zusammengekommen als die nötige Mindestanzahl von 1.051. Die Unterschriftenliste hatte die Initiative im September bei der Stadt eingereicht.
Doch schon im September  zeichnete sich ab, dass es wohl nichts wird mit dem Bürgerbegehren. Denn der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt hob den urprünglichen Aufstellungsbeschluss für den neuen Bebauungsplan und die Änderung des Flächennutzungsplans auf.
Damit fehlt der Initiative die Grundlage für das Begehren und den Bürgerentscheid. „Da haben wir schon darauf hingewiesen, dass der Ausschuss allein gar nicht über diese Angelegenheit entscheiden kann“, sagt Antje Linden, Sprecherin der Initiative, die das Projekt insgesamt stoppen möchte. In dieser Woche hat nun auch die Stadtverordnetenversammlung die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses beschlossen. „Da lag die Unzulässigkeitserklärung des Bürgerbegehrens durch die Kommunalaufsicht allerdings schon vor“, so Linden. Mittlerweile hat auch der Investor, die Deutsche Habitat, ihre Planungen für das Bauvorhaben an der Segeberger Straße/Hamwinsel „abgespeckt“.
Die Initiative „Unser Auenland“ will den Bescheid der Kommunalaufsicht aber nicht einfach so hinnehmen. „Wir werden Widerspruch einlegen und dagegen klagen“, kündigt die Sprecherin an. „Und wenn alle Stricke reißen, werden wir ein neues Bürgerbegehren starten.“ Bürgermeisterin Verena Jeske war bisher für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

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