Kreise Pinneberg/Steinburg (jhf) Die verbotene Fahrraddemo auf der A23 gegen den Weiterbau der A20 wird zum Fall für das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht. Die Organisatoren nehmen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Schleswig gegen die Protestaktion auf der Autobahn nicht hin. "Wir haben uns als A20-Demo-Bündnis nun entschieden, gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Beschwerde einzulegen", sagte Björn Hildebrand aus der Fridays-For-Future-Gruppe Elmshorn auf Anfrage der Holsteiner Allgemeinen. Die Beschwerde kann innerhalb von zwei Wochen beim Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.
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Das Bündnis besteht aus Vertretern von ADFC, BUND, Fridays for Future, NABU und VCD Nord. Wie Jaschar Stölting, Pressesprecher des Verwaltungsgerichts, berichtete, hatte eine Privatperson für Sonntag, 2. Juni, eine Fahrraddemonstration unter dem Motto „A20-NIE - Marsch und Moor gehen vor - Klimaschutz JETZT!“ mit 500 Teilnehmern angemeldet. Die Teilnehmer wollten von Itzehoe-Süd aus und der Abfahrt Horst/Elmshorn, also aus zwei Richtungen, zur Abfahrt Hohenfelde radeln. Sie beantragten, diesen Abschnitt vorübergehend zu sperren, was der Kreis Steinburg aus Sicherheitsbedenken ablehnte. Dagegen legte der Veranstalter einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht ein, das sich aber der Einschätzung des Kreises anschloss und ebenfalls eine Absage gegen eine Demo auf Autobahn erteilte. Die Fahrradfahrer könnten ihren Protest ebensogut auf Nebenstrecken zur Geltung bringen.
Protest zielt allgemein gegen den Ausbau des Autobahnnetzes
Den Veranstaltern ist die Genehmigung, den Abschnitt nutzen zu dürfen, wichtig, weil sie nicht nur zur Demo gegen den Weiterbau der A20 aufrufen, sondern generell gegen den weiteren Ausbau des Autobahnnetzes in Deutschland mobil machen wollen.