Neumünster (pm) - Nach dem Großbrand im Haus Großflecken 37 konnte gestern eine erste Begehung der Immobilie durch einen vom Eigentümer beauftragten Sachverständigen für Brandschäden stattfinden. Der Begehung vorausgegangen war eine detaillierte Untersuchung der statischen Unterlagen, um zu prüfen, welche Teile des Gebäudes ohne Gefahren betreten werden können.
Die Befunde der Begehung durch den Sachverständigen werden jetzt durch den Eigentümer geprüft. Ob eine Wiederherstellung der Standsicherheit und somit ein Erhalt des Gebäudes wirtschaftlich möglich ist oder es zu einem Abbruch kommen wird, hat der Eigentümer der Behörde als Ergebnis darzustellen.
Der Denkmalschutz, dem das betroffene Gebäude unterliegt, schließt keine der beiden Möglichkeiten aus und hat zum jetzigen Zeitpunkt keine Auswirkungen auf das weitere Vorgehen.
Die Dauer der notwendigen Sperrung des Großfleckens vor dem betroffenen Gebäude kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden, wird aber voraussichtlich noch einige Wochen bestehen bleiben.
Ein Vertreter des Gebäudeeigentümers kam im Anschluss an die Begehung zu einem Gespräch mit dem Oberbürgermeister, der Stadtbaurätin und der Abteilung Bauordnung/Denkmalschutz zusammen. Dabei betonte er sein Interesse an einer schnellen Lösung.
Der Vertreter des Eigentümers bedankte sich ausdrücklich für den Einsatz der Feuerwehr und aller beteiligten Kräfte und die gute Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung.
Weiteres Vorgehen zum Haus Großflecken 37
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