Stadt sucht Bürgerinnen und Bürger für das Jugendschöffenamt

Amtszeit vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028

Foto: Fotos: Gottschalk/ Thorben Wengert / pixelio.de Montage: Gottschalk

Neumünster (pm) - Die Stadt Neumünster sucht noch Bewerberinnen und Bewerber für das Jugendschöffenamt, die in der Amtszeit vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 das ehrenamtliche Schöffenamt am Amtsgericht Neumünster und Landgericht Kiel ausüben möchten. Schöffinnen und Schöffen üben das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter und Berufsrichterinnen aus.
Von der Stadt Neumünster werden Vorschlagslisten erstellt, in der doppelt so viele Personen vorschlagen werden müssen, wie für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen und das Jugendschöffenamt tatsächlich benötigt werden. Während im Erwachsenenbereich bereits die erforderliche Anzahl von Personen erreicht wurde, fehlen für das Jugendschöffenamt noch jeweils etwa 20 interessierte Frauen und Männer.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die deutsche Staatsangehörige sind, in Neumünster wohnen und am 1. Januar 2024 mindestes 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sollen zudem über Erfahrungen in der Jugenderziehung verfügen. In Frage kommt, wer zum Beispiel Kinder und Jugendliche erzogen oder sie - auch ehrenamtlich – begleitet hat. Juristische Kenntnisse oder juristische Vorbildung sind nicht erforderlich.
Weitere Informationen sowie Bewerbungsformulare sind unter www.neumuenster.de  www.neumuenster.de/schoeffen  bereitgestellt.

Aufgrund der großen Anzahl der in die Vorschlagsliste aufzunehmenden Personen kann eine Einzelbenachrichtigung über ihre Aufnahme leider nicht erfolgen.

Aus den Vorschlagslisten wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht im Herbst 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen/-innen, die dann vom Amtsgericht schriftlich benachrichtigt werden.

Ergänzende Auskünfte für das Jugendschöffenamt erteilt
Frau Folchert, Tel. 942-2556 / Mail: gudrun.folchert@neumuenster.de

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