Wilster/Kreis Steinburg (sf) – Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner der Bezirksvereinigung Itzehoe, bestehend aus den Amtsgerichten Elmshorn, Itzehoe, Meldorf und Pinneberg, feierten ihr 50-jähriges Bestehen. Die Feierlichkeit fand ihren würdigen Rahmen im Spiegelsaal des Rathauses in Wilster.
Die Geschichte des Schiedsamtes fing schon 1790 mit dem Einsatz von Friedensrichtern in Frankreich an. Ein Erlass zur Verordnung über das Institut der Schiedsmänner erfolgte 1827 in Preußen. Die erste Frau wurde 1926 als „Schiedsmann“ zugelassen, der Begriff Schiedsfrau wurde erst 1983 eingeführt.
Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und arbeiten im Stillen, deshalb ist das Schiedswesen in der Gesellschaft wenig bekannt. Der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. (BDS) gliedert sich in 12 Landesvereinigungen und 76 Bezirksvereinigungen.
„Das Ehrenamt ist der Kitt, der die Gesellschaft zusammenhält“ erklärte die Bundesvorsitzende des BDS, Monika Ganteföhr, in ihrem Grußwort. Mit dem Leitsatz „Schlichten statt richten“ sind die ausschließlich ehrenamtlich tätigen Schiedsfrauen und Schiedsmänner in 12 Bundesländern für sogenannte Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten tätig. Zu den Aufgaben der vorgerichtlichen Streitschlichtung im Nachbarschaftsstreit gehören der Hausfriedensbruch, Beleidigungen, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung sowie Bedrohung und Sachbeschädigung.
Die Landesvorsitzende des BDS, Jutta Werner, hob das außergewöhnliche Engagement der Bezirksvereinigung Itzehoe hervor. „Durch das Schiedswesen werden die Gerichte entlastet, das spart Zeit und Kosten.“
In der Eröffnungsrede unterstrich der Staatssekretär des Ministeriums für Justiz und Gesundheit, Otto Carstens, die hohe Wertschätzung für das Ehrenamt im Schiedswesen. Der Staatssekretär sicherte auch weiterhin die Unterstützung des Landes zu. „Aus meiner Tätigkeit als Anwalt weiß ich, dass es vor Gericht immer einen Gewinner, aber auch einen Verlierer gibt“, sagte er. „Beim Schlichtverfahren stehen am Ende zwei Gewinner da und es stellt sich der nachbarschaftliche Frieden wieder ein.“
Wer einen Konflikt mit seinem Nachbarn hat, kann sich an die Verwaltung der Stadt oder der Kommune wenden, Ansprechpartner ist häufig das Ordnungsamt. Bei Privatklagedelikten, die nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht das öffentliche Interesse berühren, wird ein Sühneversuch vorgeschaltet. Das Ergebnis einer Schlichtung ist für 30 Jahre bindend und in dieser Zeit vollstreckbar. „ Es ist einfacher, sich zu einigen, als einen teuren Anwalt aufzusuchen“, betonte Wolfgang Bohn aus seiner Erfahrung.
Wer ehrenamtlich als Schiedsfrau oder Schiedsmann tätig sein möchte, muss sich auf eine Stellenausschreibung der Stadt oder der Kommune bewerben.
Ilona Fitschen, die seit 31 Jahren Vorsitzende der Bezirksvereinigung Itzehoe ist, wurde am Ende des Festaktes vom stellvertretenden Vorsitzenden Gunter Küchler mit der Goldenen Nadel des Bundesverbandes geehrt.