Kreise Pinneberg / Steinburg (jhf) Kaum ein Wahlplakat für die Europawahl am 9. Juni ist nicht beschmiert. In Elmshorn zum Beispiel brachten Unbekannte mit Spraydosen in vielen Fällen die Aufschriften „Nicht wählbar“ und „§20 Abs 2“ sowie ein Ausrufezeichen darauf an. Teils wurden die Augen der abgebildeten Politiker und ihre Namen schwarz übermalt.
"Beinahe täglich erreichen uns derartige Anzeigen, zumeist geht es dabei um den Tatbestand der Sachbeschädigung", berichtet Merle Neufeld, Sprecherin der Polizeidirektion Itzehoe. Sie rechnet damit, dass bis zur Europawahl noch weitere Strafanzeigen eingehen werden.
Regionale Schwerpunkte der Taten gebe es nicht. Betroffen seien die Plakate sämtlicher Parteien. "Eine genaue Zahl angezeigter Beschädigungen kann ich Ihnen nicht nennen, die Beschreibung ,etliche' oder ,eine Vielzahl' trifft es aber genau", sagt die Polizeisprecherin.
Was die Täter mit der Aufschrift "§20 Abs 2" meinen, kann nur vermutet werden. Paragraf 20, Absatz 2, des Grundgesetzes beginnt mit dem Satz: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus."