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Oberverwaltungsgericht verbietet Fahrraddemo auf A23

Richter sieht erhebliche Unfallgefahren / Nicht genug sichere Umleitungsstrecken

Absage aus Schleswig: Die Fahrrad-Demonstranten dürfen die A23 am 2. Juni nicht nutzen. (Quelle: Pixabay/Strandmann, Montage: Frank)

Kreise Pinneberg/Steinburg (jhf) Die Fahrraddemo gegen den A20-Ausbau darf am Sonntag, 2. Juni, nicht über die Autobahn 23 verlaufen. Diese Entscheidung traf das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig am Donnerstagabend, 30. Mai, in einem Eilverfahren. "Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar", teilte Pressesprecher Dr. Fabian Scheffczyk am Freitag mit.

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Die Gründe

Das OVG nennt mehrere Gründe: "Mit einer Sperrung der A 23 seien erhebliche Unfallgefahren sowohl an den Stauenden als auch auf den Umleitungsstrecken verbunden." Bei einer Abwägung der Rechtsgüter in diesem Fall überwiege das Grundrecht der Versammlungsfreiheit nicht gegenüber dem Leben und der körperlichen Unversehrtheit anderer Verkehrsteilnehmer. Außerdem gebe es nicht genügend leistungsfähige und sichere Umleitungsstrecken, um den Verkehr von der Autobahn abzuleiten. Darüber hinaus sei die Nutzung der A 23 nicht notwendig, um die Versammlungsfreiheit wahrzunehmen. Auch auf den Alternativrouten könnten die Demonstranten auf die Zerstörung der Natur durch die geplante A 20 aufmerksam machen. Nicht zuletzt käme eine Versammlung auf Autobahnen grundsätzlich nur ausnahmsweise dann in Betracht, "wenn die beabsichtigte Nutzung der Autobahn einen direkten Bezug zum Thema der Versammlung habe". Zur A23 bestehe aber nur ein "eher mittelbarer Bezug". Das Verwaltungsgericht hatte zuvor festgestellt, "dass die geplante Versammlung einen örtlichen sowie sachlichen Bezug zur A 23 aufweise" und verwies auf das künftige Autobahnkreuz A20/23.

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Das Bündnis

Zu der Demo „A20-NIE – Marsch und Moor gehen vor – Klimaschutz JETZT!“ hat ein Bündnis aus ADFC, BUND, Fridays for Future, NABU und VCD Nord für Sonntag, 2. Juni, aufgerufen. Eine Privatperson hatte sie beim Kreis Steinburg angemeldet, der aber die Nutzung der Autobahn untersagte. Nach einem Eilantrag der Veranstalter dagegen schlossen sich am 28. Mai das Verwaltungsgericht und nach einer Beschwerde der Veranstalter am 30. Mai auch das Oberverwaltungsgericht der Einschätzung des Kreises an.

Startpunkte

Die Veranstalter teilten für die Fahrradsternfahrt am Sonntag, 2. Juni, folgende Termine mit:

9 Uhr: Marktplatz Uetersen

9.15 Uhr: Rathaus Tornesch

10 Uhr: Kundgebung auf dem Holstenplatz in Elmshorn

10 Uhr: Bahnhof Itzehoe

10.30 Uhr: Gaststätte Güterschuppen am Bahnhof Hemmoor

11.30 Uhr: Kundgebung auf dem Sportplatz Hohenfelde

12 Uhr: Fähranleger Wischhafen

12.30 Uhr: Kirche Süderau

13 Uhr: Kundgebung Am Markt in Herzhorn

14.30 Uhr: Abschlusskundgebung auf dem Marktplatz in Glückstadt

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